Seit dem Jahr 2000, in dem 1150 Mannheimer eingebürgert wurden, können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Diese werden in der Einbürgerungsstatistik nicht mehr geführt, da sie bereits mit ihrer Geburt Deutsche sind.
Der Tiefststand der Einbürgerungen war im Jahr 2009 mit 438 erreicht. In den vergangenen Jahren haben die Zahlen aber wieder zugenommen. 2011 wurden 615 Mannheimer eingebürgert, 2012 waren es 850. Um dies zu stabilisieren, hat die Stadt Mannheim im Juni dieses Jahres eine Einbürgerungskampagne gestartet, um ausländische Mitbürger über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und über deren Vorteile aufzuklären. Dafür stellte der Gemeinderat 30 000 im Haushalt 2012/13 zur Verfügung.
Mit einem deutschen Pass wird keine Aufenthaltserlaubnis mehr benötigt. Jeder darf Wohnsitz, Aufenthalt und Arbeitsplatz in allen EU-Ländern frei wählen, kann ohne Visum in die Länder der EU und viele andere Länder der Welt reisen und hat freien Zugang zu jedem Beruf. Jeder kann in Deutschland wählen und gewählt werden. Familienangehörige können leichter eingebürgert werden.
Einen deutschen Pass bekommt, wer mindestens acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland gelebt hat, über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat und wer seinen und den Lebensunterhalt der Familie ohne öffentliche Hilfen sichern kann. Er muss zudem straffrei sein, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und den Einbürgerungstest bestanden haben. Die Frist kann verkürzt werden, wenn beispielsweise ein Studium in Deutschland absolviert oder ein Integrationskurs besucht wurde.
Unverbindliche Beratung gibt es bei der Informationsstelle in K 7, 2, Zimmer 201 und telefonisch unter 0621/293-32 80 oder 0621/293-32 58. Dort oder im Internet unter www.mannheim.de/Einbuergerung gibt es das Antragsformular. Für die Antragsabgabe muss ein Termin vereinbart werden, zu dem alle notwendigen Unterlagen mitzubringen sind. Innerhalb von sechs Wochen werden die Antragsteller dann schriftlich benachrichtigt, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und ob sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. Die Einbürgerungsurkunde wird bei einem persönlichen Termin überreicht. kur
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