Mannheim. In Mannheim sind mehrere Tiere an der Vogelgrippe gestorben. Wie die Stadt Mannheim mitteilt, müssen Geflügelhalter in bestimmten Gebieten der Stadt ihr Geflügel in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen halten. Eine Allgemeinverfügung tritt am heutigen Freitag, 10. März, in Kraft und gilt zunächst bis 16. April.
Tote Möwen im Mannheimer Hafen gefunden
Um die Verschleppung des Virus im Stadtgebiet zu verhindern, hat die Stadt eine Aufstallungspflicht für Geflügel in rhein- und neckarnahen Stadtteilen sowie verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen verfügt. Damit sind Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen gemeint. Durch sie soll eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk vermieden werden.
Die ganze Allgemeinverfügung und eine Karte der betroffenen Gebiete finden Sie hier.
Hintergrund sind mehrere tote Lachmöwen, die im Handelshafen Mannheim gefunden wurden. Die eingeleitete Untersuchung bezüglich der Todesursache durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) ergab den Verdacht einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus H5N1. Das Referenzlabor für Aviäre Ifluenza (Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Insel Riems) bestätigte inzwischen diesen Verdacht.
Das Influenza-A-Virus ist zwar auf den Menschen übertragbar, jedoch sind nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts vor allem Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.
Fund toter Tiere - was getan werden wollte
In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden. Auch der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich. Für Haustiere wie Hunde und Katzen stellt das Virus ebenfalls keine Gefahr dar.
Die Stadt Mannheim bittet, verendete oder kranke wildlebende Wasser- und Greifvögel dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim per Mail (veterinaerdienst@mannheim.de) zu melden.
Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Kleine Wildvögel bis Amselgröße sowie Tauben sind nicht empfänglich für das Virus und deshalb nicht zu melden.
Weitere Informationen für Geflügelhalter sind hier zu finden.
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