Ein Schlaganfall, ein Unfall: Jeder kann in die Situation kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können. Dann wird eine sogenannte rechtliche Betreuung nötig. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, regelt ein vom Amts wegen bestellter Betreuer alles: etwa die Verwaltung von Vermögen, die Erledigung von Bankgeschäften oder Fragen des Aufenthalts. Also zum Beispiel, ob jemand in ein
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