Eine junge Familie aus der Neckarstadt mit einem zweijährigen Kleinkind ist jüngst buchstäblich im Regen stehen gelassen worden: Gleich fünf Taxifahrer am Hauptbahnhof weigerten sich nach Darstellung der Familie, die drei Personen mit Kinderwagen zu transportieren. Fassungslos berichtet Mutter Elisabeth Diaz-Ley von dem Erlebnis.
Eigentlich hat die dreiköpfige Familie bereits ein Cityticket für den ÖPNV in der Tasche, als sie an einem Sonntag am Hauptbahnhof ankommt. Doch die zweijährige Tochter hat während der Zugfahrt Fieber bekommen, und in Mannheim regnet es in Strömen. Darum möchten die Eltern mit ihrem Kind so schnell wie möglich nach Hause und entschließen sich, ein Taxi in die Neckarstadt zu nehmen.
Doch der erste Taxifahrer, den sie ansteuerten, habe die Drei nicht mitgenommen, erzählt Diaz-Ley. Der Grund: Der Kofferraum sei zu klein für den Kinderwagen, sie sollten daher ein Fahrzeug mit größerem Kofferraum nehmen. Doch der nächste Taxifahrer – mit einem Kombi, in den der Kinderwagen problemlos hineingepasst hätte – habe den Transport verweigert. Diesmal ohne Grund. Auch Taxifahrer Nummer drei und vier hätten die Familie zum Kollegen weiter gewinkt.
Ohne Angabe von Gründen
Nachdem sie auch vom fünften wartenden Taxifahrer, der einen Minivan fuhr, eine Abfuhr erteilt bekommen hätten, hätten die Eltern aufgegeben. Sie seien in die nächste Straßenbahn Richtung Neckarstadt gestiegen und hätten den Kinderwagen die restlichen zehn Minuten bis zur Haustür durch den Regen geschoben. „Völlig unverständlich“, sei das Verhalten der Taxifahrer, so Diaz-Ley. Ob der Kinderwagen der Grund für die Abfuhren waren, weiß sie nicht. Die für die Taxifahrer zu kurze Distanz zum Heimatort, die möglicherweise zu wenig lukrativ ist, kann es nicht gewesen sein. Der Zielort wurde gar nicht erwähnt.
Rechtlich gehören Taxen zum öffentlichen Personennahverkehr. Daher sind Taxifahrer laut Personenbeförderungsgesetz dazu verpflichtet, Fahrgäste zu transportieren. Hat ein Fahrgast viel Gepäck dabei, darf die Beförderung deswegen nicht abgelehnt werden. Auch wenn Kurzstrecken nicht lukrativ für den Taxifahrer sein sollten, gilt die Beförderungspflicht innerhalb seines Pflichtfahrgebiets. Die fünf Taxifahrer hätten sich also nicht nur wenig kundenorientiert verhalten, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden könnte. Laut des entsprechenden Paragraphen könnte diese bis zu 20 000 Euro betragen.
Geldstrafe oder Funksperre
Um welche Taxiunternehmen es sich gehandelt hat, ist nicht mehr recherchierbar. Die Familie hat sich die Nummern der Taxen nicht notiert oder im Kopf behalten. Für Mannheim sind laut Bürgerservice der Stadtverwaltung derzeit 278 Taxikonzessionen vergeben. „Jedes Mannheimer Taxi darf sich an jedem öffentlich ausgewiesenen Taxihalteplatz im Stadtgebiet nach eigenem Ermessen zur Fahrgastaufnahme bereithalten; somit auch am Mannheimer Hauptbahnhof“, präzisiert Alexandre Hofen-Stein vom Bürgerservice.
Bei der Taxi-Zentrale Mannheim, die die Fahrgäste telefonisch an die Taxiunternehmen vermittelt, wird es jedenfalls sanktioniert, wenn Fahrer ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommen, erklärt Vorsitzender Jürgen Schwarz auf Nachfrage dieser Redaktion. Den Fahrern drohe dann eine Geldstrafe oder eine Funksperre seitens der Taxi-Zentrale für einen Zeitraum zwischen drei Stunden und einem Monat.
Schwarz hat eine mögliche Erklärung für den Vorfall am Hauptbahnhof: Die wenigsten Taxen hätten einen Kindersitz für ein Kleinkind dabei, weil er zu viel Stauraum im Wagen einnimmt. Dieser sei beim Transport eines Kindes jedoch Pflicht. „Den Kindersitz müssen die Fahrer also erst an der Taxi-Zentrale abholen, was vom Bahnhof aus rund 10 Euro extra kostet.“ Kommuniziert hatten die Fahrer dies laut Diaz-Ley jedoch nicht.
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