Mannheim. Das neue Wohn- und Geschäftshaus The Six in den Mannheimer Quadraten in O 6 wird, wenn es einmal fertig ist, ein Werbeschild auf der Eckfläche des benachbarten Modegeschäfts Hirmer verdecken. Die VR Bank Rhein-Neckar, die Eigentümerin des Gebäudes ist, wollte das nicht hinnehmen und hatte versucht, mit einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren einen Baustopp zu erwirken. Vor Gericht scheiterte sie vorerst. Doch was sind die Hintergründe?
Laut The-Six-Geschäftsführer Ömer Nohut seien zwei Nachbarschaftsvereinbarungen zwischen der Bauherrin, der Box Real Estate O 6, und dem Eigentümer des benachbarten Gebäudes, der VR Bank Rhein Neckar, getroffen worden: Die erste, rechtsgültige Vereinbarung betreffe die Sicherung der benachbarten Wand, die durch die Umbaumaßnahme instabil geworden war. Die Wand sei auf Kosten des Bauherren stabilisiert worden.
Als Zweites habe die VR Bank verlangt, dass drei Werbeschilder für deren Mieter, Hirmer Große Größen, als Kompensation an der Fassade von The Six aufgehängt und im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen werden - also für die Ewigkeit, berichtet Nohut. Die Werbeschilder sollten jeweils ein Format von rund drei mal sieben Metern haben. „Zusätzlich sollten wir 20 000 Euro bezahlen - ich weiß allerdings nicht, wofür. Für die Sachbearbeitung durch Mitarbeiter der VR Bank sollten wir einen Stundensatz von 370 Euro bezahlen“, so Nohut gegenüber dieser Redaktion. Die Forderungen seien laut des Geschäftsführers die Bedingung dafür gewesen, die notwendigen Unterfangungsmaßnahmen für den Keller zu gestatten. Und die Forderungen seien tatsächlich unterschrieben worden.
Die Unterfangungsmaßnahmen seien dann abgeschlossen worden. Die VR Bank habe den Vertrag jedoch nicht gegengezeichnet und und somit nicht angenommen, woraufhin die Bauherrin rechtmäßig von der Dienstbarkeit und der Zahlung der Summen zurückgetreten sei. Nohut weiter: „Daraufhin flatterte am 14. Oktober eine einstweilige Verfügung ins Haus, in der 250 000 Euro oder eine Haftstrafe angedroht wurden.“
Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Mannheim abgewiesen. Die VR Bank sei weder Eigentümerin noch rechtmäßige Besitzerin der streitgegenständlichen Werbeanlage, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Antrag offenbare vielmehr, dass es ihr „nicht um den Erhalt ihres Eigentums geht, sondern nur darum, ihre Vorstellungen durch einen faktischen Baustopp durchzusetzen“.
Was sagt die VR Bank Rhein-Neckar zur Viertelmillionen-Euro-Forderung?
Nohut kann das Vorgehen der VR Bank nicht nachvollziehen. „Ich würde es begrüßen, wenn die Entscheider zur Vernunft kommen, sich mit uns an einen Tisch setzen, um eine adäquate Lösung zu erarbeiten.“ Es sei ihm indes nicht gelungen, eine Erklärung der VR Bank zu bekommen.
Warum also die aberwitzig hohe Summe von einer Viertelmillion - das Gericht hat den Streitwert auf nur 10 000 Euro festgesetzt - für ein Werbeschild? Worum ging es tatsächlich bei der Klage? Von der VR Bank Rhein-Neckar ist auf Nachfrage dieser Redaktion nur so viel zu erfahren: „Grundsätzlich setzen Baumaßnahmen auf so engem Raum wie in der Innenstadt voraus, dass getroffene Nachbarschaftsvereinbarungen eingehalten werden. Im Rahmen eines vertrauensvollen Verhältnisses gelingt dies erfahrungsgemäß am besten.“ Leider seien aktuell verschiedene Detailfragen im nachbarschaftlichen Verhältnis noch zu klären, erklärt der Unternehmenssprecher weiter. Das Urteil des Landgerichts solle zunächst ausgewertet und weitere Schritte geprüft werden. „Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir zu dem laufenden, dynamischen Prozess aktuell keine weiteren Angaben machen werden.“
Die Firma Hirmer Große Größen, um deren Werbeschild es bei der einstweiligen Verfügung geht, war in die Verhandlungen nicht involviert, wie aus dem Urteil hervorgeht. Ein Statement zu der Sache war auf mehrfache Nachfrage von dem Unternehmen mit Sitz in München nicht zu bekommen.
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