Mannheim. Die Stadt Mannheim erlässt für den Jungbusch und die Neckarwiese ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol an Wochenenden. Ab dem 12. Juni darf freitags und samstags zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Die Stadt Mannheim habe hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot sei zunächst bis zum 10. Juli 2021 befristet.
Ausgenommen von der Allgemeinverfügung ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, jedoch nur für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Verfügung schließe bezüglich des Verkaufsverbots von Alkohol an die Schließzeit der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt, an. Die Innengastronomie dürfe weiterhin bis zur Sperrstunde um 1 Uhr geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird, heißt es in einer Mitteilung.
Aufgrund des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende und den Corona-bedingten Schließungen von Clubs und Diskotheken sei erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Ausgehviertel zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr habe sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen sowie Verstößen gegen die Corona-Verordnung entgegen zu wirken. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten „Nachtschicht-Mitarbeiter“ seien auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz.
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