Wohnen - Frist für Erwerber des Grundstücks in Neuhermsheim endet Mitte des Monats / Oberbürgermeister Peter Kurz hält Gesetzesänderung für notwendig

Rechtsstreit um Vorkaufsrecht zu erwarten

Von 
Timo Schmidhuber
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Der Fasnachtsdienstag ist der entscheidende Tag für das Grundstück in Neuhermsheim, für das die Stadt jetzt ihr Vorkaufsrecht geltend macht, um dort bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Denn bis zu diesem 16. Februar kann der Käufer, ein Projektentwickler, das Vorkaufsrecht abwenden, indem er selbst dafür sorgt, dass dort 30 Prozent der neu gebauten Wohnungen eine günstige Miete haben.

Eine „Tendenz“, wie sich der Käufer entscheiden werde, sei derzeit nicht deutlich, erklärte das Dezernat von Baubürgermeister Ralf Eisenhauer (SPD) auf Anfrage. Der Investor habe aber gegenüber der Stadtverwaltung erklärt, dass er als „auch in Zukunft am Immobilienmarkt in Mannheim tätiger Bauträger“ ein Interesse an der gerichtlichen Überprüfung dieser Art der Ausübung des Vorkaufsrechts habe. Nach gütlicher Einigung sieht das also eher nicht aus.

Der Gemeinderat hatte wie berichtet am Dienstag mit grün-rot-roter Mehrheit die Verwaltung zur Ausübung dieses Vorkaufsrechts befugt. Dass dieses Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt wird, ist in Mannheim eine Premiere. Entsprechend emotional war die Debatte.

Das knapp 1400 Quadratmeter große Grundstück hatte eine Erbengemeinschaft an den Projektentwickler verkauft – für den hohen Preis von mehr als 1200 Euro pro Quadratmeter. Auf der Fläche ist der Bau von bis zu 22 Wohneinheiten möglich. Sofern der Projektentwickler nicht selbst für bezahlbaren Wohnraum sorgt, will nun die Stadt die Fläche erwerben und über eine Konzeptvergabe weiterverkaufen, zu der dann die Sozialquote mit den genannten 30 Prozent bezahlbaren Wohnraums gehört. Die Quote gilt in Mannheim inzwischen zwar flächendeckend – aber nicht, wenn bereits ein Bebauungsplan vorliegt wie in Neuhermsheim.

Finanziert werden soll ein Kauf des Grundstücks über den städtischen Bodenfonds – auch das eine Premiere. Die Verwaltung hatte ihn 2020 auf Beschluss von grün-rot-rot mit knapp fünf Millionen Euro ausgestattet – um Grundstücke für bezahlbares Wohnen zu kaufen.

Bei einem „Vorkauf“ in Neuhermsheim müsste die Stadt nach eigenen Angaben rund 1,7 Millionen Euro zahlen. Um rechtlich sicher zu agieren, habe man preislich auf dem Level des privaten Käufers einzusteigen, erklärt sie.

Allerdings gibt es laut Rathaus noch rechtliche Unsicherheiten. Denn ob die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als Begründung für das Vorkaufsrecht ausreiche, sei „durch die Rechtssprechung noch nicht belegt“. Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) will es auf eine solche Klärung ankommen lassen, wie er am Dienstag betonte. So steige gegebenenfalls der Druck für eine Gesetzesänderung. „Das Vorkaufsrecht sollte als Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen. Mit dieser Position stehe ich nicht alleine, das geht bis zum Deutschen Städtetag.“

Redaktion Stellvertr. Leiter der Lokalredaktion Mannheim

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