Innenstadt - Nach einer Auseinandersetzung stirbt ein 47-jähriger Mann / Im Internet kursierende Videos zeigen Vorfall

Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz wirft viele Fragen auf

Von 
Kai Plösser
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© René Priebe

Mannheim. Update, 3. Mai, 9 Uhr: Wie das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilt, wird derzeit in Absprache mit der Staatsanwaltschaft geklärt, wann die Obduktion des Verstorbenen durchgeführt wird. Es werden weitere Ermittlungsergebnisse abgewartet. "Möglicherweise können dann im Laufe des Tages weitere Informationen bekannt gegeben werden", so ein Sprecher des LKA.

Aufgelöst sind die Passanten am Marktplatz, nachdem ein 47 Jahre alter Mann am Montagnachmittag im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz verstorben ist. Das Blut ist noch auf dem Gehweg zu sehen. Dem Opfer unbekannte Menschen kommen an den Tatort vor einer Metzgerei im Quadrat G 2 und legen Blumen ab. Sie hatten nach eigener Aussage aus den Medien davon erfahren und wollten auf ungerechtfertigte Polizeigewalt aufmerksam machen. Selbst mitbekommen haben sie den Vorfall nicht. Sie bildeten sich ihre Meinung von Augenzeugenvideos, die kurz nach dem Vorfall im Internet kursieren.

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Was wirklich passiert ist, bleibt zunächst vage. Die Aussagen von Augenzeugen und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA), die aus Gründen der Neutralität die Ermittlungen von der Mannheimer Polizei übernommen haben, gehen auseinander. Nach Angaben des LKA und der Staatsanwaltschaft sei der 47-Jährige während des Einsatzes plötzlich kollabiert und musste aus bislang unbekannter Ursache reanimiert werden. Durch einen anwesenden Arzt seien die Maßnahmen umgehend durchgeführt worden. „Herbeigerufene Rettungskräfte versorgten den Bewusstlosen und brachten ihn in die Universitätsklinik Mannheim. Dort verstarb er kurze Zeit später“, so das LKA.

Nach weiteren Angaben war die Polizei durch einen Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit (ZI) über den 47-Jährigen, der dort Patient war, informiert worden. Er sei hilfsbedürftig gewesen. Auf Anfrage kann ein Sprecher des LKA keine Angaben dazu machen, um welche Art Hilfe es sich handelte. Das müsse ermittelt werden. Der Mann soll bei einer anschließenden Kontrolle Widerstand geleistet haben, so dass seitens der Beamten „unmittelbarer Zwang“ angewendet werden musste. Der Begriff ist weit gefasst, das könne „alles von einfacher körperlicher Gewalt bis Schusswaffengebrauch sein“, erklärt der LKA-Sprecher.

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Auf Videos, die dieser Redaktion vorliegen, ist zu sehen, wie ein Beamter zunächst den Kopf des am Boden liegenden Mannes unsanft auf den Gehweg drückt und dann mit der Faust ins Gesicht schlägt, während ein weiterer Beamter mit den Knien auf dem Rücken des Mannes sitzt. Auf den Videos ist danach das blutverschmierte Gesicht des 47-Jährigen zu sehen. Ob das über den „unmittelbaren Zwang“ hinausgeht, sagt der LKA-Sprecher nicht. Das sei abhängig von jedem einzelnen Fall, sagt er, aber fügt noch hinzu: „Normalerweise darf er nicht zuschlagen.“ Weiter will er sich nicht zu dem Fall äußern. Es gebe bisher keine Aussage, ob der Mann am Tatort noch bei Bewusstsein war oder nicht. Das müssten die Obduktion und die Ermittlungen zeigen.

Die Mitarbeiterin eines Lokals am Marktplatz schilderte dem „MM“, dass sich der Mann dort aus unbekannten Gründen an einem Tisch niedergelassen habe. Die Beamten hätten ihn vom Stuhl gerissen und hätten ihn zu Boden gebracht, erzählt sie. Danach soll zumindest ein Beamter den Mann geschlagen haben. Sie sei dem Mann zur Hilfe geeilt. Wasserflaschen habe sie ihm gebracht, was die Beamten dem Mann ins Gesicht geschüttet hätten. Er sei bereits in Handschellen gewesen und die Beamten hätten trotzdem noch zugeschlagen. Sie habe mitbekommen, wie ein Mann eine Herzmassage durchführte, ein Beamter der Kriminalpolizei, vermutet die Zeugin. Der 47-Jährige habe schon zu dem Zeitpunkt leblos gewirkt. Sie sei nach eigener Angabe verwundert gewesen, dass ein Krankenwagen so lange auf sich warten ließ.

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Eine weitere 27-jährige Augenzeugin schildert den Vorfall ähnlich. Die Aussagen der Polizei stimmen ihrer Meinung nach nicht. „Das unterstreiche ich mit drei Ausrufezeichen“, macht sie deutlich. Sie habe, sagt sie selbst, eine Diskussion zwischen dem Mann und den Beamten wahrgenommen. In einem angemessenen Tonfall, schiebt die 27-Jährige hinterher. Das Opfer sei zunächst weggerannt, die Beamten seien ihm gefolgt. Im Zuge dessen hätte sich die Rangelei entwickelt, bei der der Mann verstarb. Sie sagt, dass sich der Mann nicht habe wehren können. Ein Beamter habe währenddessen „rumgeschrien“, dass sich die Zeugen weder einmischen noch Videos anfertigen sollen.

Redaktion

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