Rheindamm - Niederfeld-Anwohner Erwin Frey ruft den Landtag wegen der beabsichtigten Baumfällungen an

Petition soll den Kahlschlag verhindern

Von 
Thorsten Langscheid
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Der Rheindamm (hier in Höhe Speyerer Strasse) soll saniert, zahlreiche Bäume deswegen gefällt werden. © Rittelmann

Mit einer Petition gegen die geplante Sanierung des Rheindamms hat sich Erwin Frey, Anwohner im Niederfeld, an den baden-württembergischen Landtag gewendet (wir berichteten bereits kurz). Frey fordert in seiner Petition (Aktenzeichen 16/03661 vom 29. August 2019), das „geplante Projekt der Rheindammsanierung in Mannheim nicht zuzulassen bzw. ein Verbot zur Durchführung zu erteilen“. In der Begründung seines Petitionsantrages schreibt Frey unter anderem, er wolle „verhindern, dass nicht wieder gut zu machende Schäden an der Natur, durch Fällen von mehreren tausend gesunden Bäumen, durch fehlendes Fachwissen entstehen, sowie fachliche/sachliche Fehler gemacht werden“.

Beratungstermin noch offen

Wann der Petitionsausschuss des Landtags sich mit der Eingabe Freys befassen wird, ist nach Angaben der Landtagspressestelle derzeit offen. „Ein Beratungstermin steht noch nicht fest“, wie Sprecherin Gabriele Renz auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Auf den Tagesordnungen der beiden kommenden Ausschusssitzungen am 30. Januar und am 5. März stehe das Thema jedenfalls nicht, so Renz. Zur durchschnittlichen Dauer eines Petitionsverfahrens wies Renz darauf hin, dass dies durchaus ein Jahr oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen könne, je nachdem, wie umfangreich die Nachforschungen der Parlamentarier bei den beteiligten Behörden ausfallen.

Da bei der beabsichtigten Rheindammsanierung bislang das Genehmigungsverfahren noch gar nicht in Gang gesetzt worden sei, bestehe im Augenblick auch nicht die Gefahr, dass vor Ort Fakten geschaffen würden – etwa, in dem Bäume bereits gefällt werden. Grundsätzlich sei es „gute Übung“, dass die Behörden in Bund, Land und Kommunen bei Petitionen freiwillig abwarten, bis der Landtag über die Bürgereingabe entschieden habe. Dies sei allerdings nicht verpflichtend, Ausnahmen von dieser Vorgehensweise würden immer wieder gemacht. In Mannheim war dies zuletzt bei der laufenden Verlegung von Kleingärten in der Feudenheimer Au der Fall. Hier billigte der Ausschuss die Verlegung der Gärten als Vorbereitung zum Bau eines umstrittenen Radwegs, obwohl über die Petition, die sich gegen die Trassenführung des Radwegs richtet, noch nicht entschieden wurde. Zur Begründung führte der Ausschuss an, in diesem Fall nicht umgekehrt durch einen Baustopp bei der Gartenverlegung Fakten zu schaffen, die später den Bau des Radweges so lange verzögern würden, dass er nicht mehr rechtzeitig zur Bundesgartenschau 2023 fertig würde.

Über 1000 Eingaben im Jahr

Im vergangenen Jahr, so teilte Renz’ Kollegin Meryem Ergün von der Landtagspressestelle außerdem mit, erreichten das Parlament 1098 Eingaben von Bürgern. Von diesen wurden bisher 149 positiv abgeschlossen. Dabei, so Ergün, könne eine Petition „erfolgreich“ sein, wenn dem Bürgeranliegen durch entsprechende Maßnahmen ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte oder sich Petitionen durch die Beantwortung von Fragen oder durch Erteilung entsprechender Auskünfte erledigt haben. Von den im vergangenen Jahr eingereichten Petitionen sind viele – auch die des Niederfeld-Anwohners Frey – noch offen, da die Ermittlungen andauern. Insgesamt (also auch mit Petitionen aus den Vorjahren) hat der Landtag letztes Jahr 245 Petitionen positiv abgeschlossen. Die drei häufigsten Themenbereiche seien dabei Bausachen, Verkehr und Ausländerrecht gewesen.

In ihrem traditionellen Bericht zur Halbzeit der Legislaturperiode hatte die damalige Vorsitzende des Ausschusses, Beate Böhlen (Grüne) im Sommer 2018 auf einen spürbaren Rückgang der Anzahl der Bürgereingaben verwiesen. Böhlen führte dies auf größere Bürgernähe der Landes- und Kommunalverwaltungen zurück, die unter anderem vom 2017 neu eingeführten Amt des Bürgerbeauftragten sichergestellt werde. In der Zwischenzeit hat Böhlen dieses Amt selbst übernommen, als Vorsitzende des Petitionsausschuss folgte ihr Petra Krebs (Grüne) nach.

Petitionsrecht

  • Das Petitionsrecht ist ein Recht, das jedem zusteht. Es bedeutet, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner, wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlen oder wenn sie sonstige Anliegen haben, an den Landtag wenden können.
  • Grundlage ist das Petitionsrecht, das im Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt ist.
  • Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit den Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu befassen, die mit Entscheidungen einer Behörde aus den genannten Gründen nicht einverstanden sind.
  • Der Petitionsausschuss darf – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit.
  • Der Ausschuss hat 21 Mitglieder. Sieben stellen derzeit die Grünen, sechs die CDU, jeweils drei die SPD und die AfD. Die FDP hat zwei Sitze im Petitionsausschuss. 
Rheindamm in Mannheim

Sanierungspläne sorgen für Diskussionsstoff

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