Am Montagmorgen ist in Mannheim eine ausgesetzte Hündin mit schwerer Kopfverletzung gefunden worden (wir berichteten). Die Tierschutzorganisation Peta setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus für Hinweise, mit denen die tatverantwortliche Person überführt werden kann.
Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei unter 0621/71 49 72 50 oder bei Peta unter 0711/86 05 91 0 beziehungsweise per E-Mail zu melden – auch anonym. Die Hündin, bei der sich um einen Malinois handelt, war am Zaun des Tierheims in der Max-Plank-Straße angebunden, trug ein rotes Brustgeschirr und einen Beißkorb. Ihr Halter hatte sie dort offenbar zwischen Sonntag 20 Uhr und Montag 8 Uhr zurückgelassen. Die Verletzung konnte durch einen Tierarzt versorgt werden. Nun ermittelt die Polizeihundestaffel Mannheim.
„Wir möchten helfen aufzuklären, von wem die schwer verletzte Hündin dort so rücksichtslos zurückgelassen wurde“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann.
Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
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