Sport - Nach Tod von Pferden keine Ermittlungen gegen Rennverein

Nach Tod von Pferden keine Ermittlungen gegen Rennverein

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dls/mer/jor
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Bei Pferderennen auf der Waldrennbahn in Seckenheim kamen in diesem Jahr zwei Pferde durch Verletzungen zu Tode. © AS Sportfoto/ Binder

PETA ist unzufrieden, der Badische Rennverein sicherlich erleichtert. Denn nachdem auf der Seckenheimer Waldrennbahn zwei Pferde zu Tode gekommen waren, hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft nun von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, liegen bei beiden Fällen keine vorsätzlichen Handlungen vor. Laut Mitteilung unterliegt fahrlässiges Handeln in diesen Fällen keinem Straftatbestand.

Bei Rennsportveranstaltungen waren im März und April die Pferde „Hyper Hyper“ und „Radmaan“ so schwer verletzt worden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte im Mai mitgeteilt, Strafanzeige gegen den Veranstalter, Badischer Rennverein, und den Pferdehalter erstattet zu haben.

Verschiedene Rechtsauffassung

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt die Sicht des Badischen Rennvereins, dass es sich bei den Vorkommnissen um bedauerliche Unfälle gehandelt hat“, sagt Rennverein-Präsident Stephan Buchner. „Wir werden weiterhin alles tun, um die Sicherheit von Pferden und Reitern zu gewährleisten.“

PETA ist anderer Ansicht: „Es besteht ein grundlegender Dissenz zwischen den Rechtsauffassungen von PETA und der Staatsanwaltschaft Mannheim.“ Wer Pferderennen auf Profitbasis betreibe, nehme billigend in Kauf, dass diese Pferde zu Schaden kommen. Die Organisation prüfe zudem, ob sie Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einlegt.

Der erste Unfall in diesem Jahr ereignete sich im März. Das Pferd „Hyper Hyper“ hatte sich zu Beginn des Rennens die Schulter gebrochen. Der Reiter war auf dem verletzten Tier kurzzeitig weitergetrabt, was „Hyper Hyper“ zwar Schmerzen verursachte, laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht rechtswidrig gewesen sei. Andernfalls hätte das Pferd „eine Gefahrenquelle für andere Reiter und Tiere darstellen können“, heißt es. Auch für eine Überforderung des fünf Jahre alten Pferdes hätten keine Anzeichen vorgelegen.

Bei dem Vorfall im April, bei dem „Radmaan“ gegen eine Bahnabgrenzung geprallt und dann eingeschläfert worden war, handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um ein Unglück. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Pferd vorsätzlich Leiden zugefügt wurden.

„Allenfalls Ordnungswidrigkeit“

Die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Mitteilung weiter darauf hin, dass im Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen wie die Sicherheit der Strecke, die Überprüfung der Steigbügel sowie die Entscheidung, die Rennen nicht abzubrechen, „allenfalls Ordnungswidrigkeiten in Betracht“ kämen, „deren Verfolgung in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde fällt“. Daher habe die Behörde die Sachverhalte an das Veterinäramt im Fachbereich Sicherheit und Ordnung übergeben. Laut einer Stadtsprecherin ist die Akte noch nicht bei der zuständigen Behörde eingetroffen. Der Fall werde dann vom Veterinäramt geprüft.

Vorfälle auf der Waldrennbahn

  • Bei einem Jagdrennen im März 2017 war der Wallach „North-Germany“ während des Rennens tot zusammengebrochen.
  • Am 31. März dieses Jahres brach sich das Pferd „Hyper Hyper“ aus ungeklärter Ursache zu Beginn des Rennens die Schulter. Es musste wegen der schweren Verletzung eingeschläfert werden.
  • Am 28. April passierte das Unglück mit „Radmaan“. Der Reiter eines anderen Pferdes stürzte wegen eines gebrochenen Steigbügels. Das Pferd geriet in Panik und drängte „Radmaan“ gegen eine Bahnabgrenzung, die ihm die Flanke aufriss. 

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