Gemeinderat

Mannheimer Grüne und SPD erneuern Forderung nach Verpackungssteuer

Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Beschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer ab. Jetzt wird der Wunsch danach in Mannheim wieder lauter.

Von 
Heike Sperl-Hofmann
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Grüne und SPD fordern eine Verpackungssteuer für Mannheim. © dpa

Mannheim. Mannheim. Vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen zurückgewiesen. Nun mehren sich auch in Mannheim wieder Stimmen für die Einführung einer solchen Steuer auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke.

So sieht die SPD-Fraktion im Mannheimer Gemeinderat durch den Beschluss endlich die Weichen für die Einführung gestellt. „Unser Antrag zur Einführung einer derartigen Steuer hat bei den letzten Haushaltsberatungen knapp die Mehrheit verfehlt. Rechtliche Bedenken haben einige Fraktionen zu diesem Zeitpunkt zögern lassen. Wir freuen uns, dass durch den Beschluss aus Karlsruhe eine eindeutige rechtliche Grundlage gegeben ist, um eine Verpackungssteuer einzuführen“, betont Fraktionsvorsitzender Reinhold Götz laut einer Mitteilung seiner Partei. Jetzt sei die Stadtverwaltung gefordert, sich damit zu befassen und auch die Umsetzung voranzutreiben.

Mannheimer Grüne sehen in der Steuer Beitrag zum Umweltschutz

Auch die Grünen, die eine Verpackungssteuer bereits seit 2019 fordern, erwarten von der Stadtverwaltung, die nötigen Schritte zur Erhebung zügig einzuleiten. „Wir erwarten uns von der Verpackungssteuer einen Rückgang der Einwegverpackungen und damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer sollen zielgerichtet in den Umweltschutz und die Stadtreinigung zurückfließen“, wird Fraktionsvorsitzende Gabriele Baier in einer Pressemitteilung ihrer Partei zitiert.

Antrag war im Dezember im Mannheimer Gemeinderat gescheitert

Erst im Dezember war ein Antrag auf eine Verpackungssteuer im Mannheimer Gemeinderat gescheitert. Grüne, SPD und LTK hatten sich dafür ausgesprochen, CDU, FDP und AfD dagegen. Argumente dagegen waren etwa die vielen offenen rechtlichen Fragen sowie der „extrem aufwendige Vollzug“, wie es damals hieß.

Redaktion Blattmacherin Metropolregion, Heidelberg, Ludwigshafen

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