Mannheim. Auch die seit Mittwoch aktive Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg soll nach Angaben von Veranstalter Semmel Concerts nichts daran ändern: Wenn am Samstag die Prominenz der aktuellen „Let’s Dance“-Staffel in der SAP Arena aufläuft, steht in Mannheim die größte Show seit Pandemiebeginn unmittelbar bevor. 8000 Karten sind bislang für den offiziell ausverkauften Abend abgesetzt worden - eine Abendkasse wird es für mögliche Ticketrückläufer sowie Kaufwillige bisher geblockter Karten dennoch geben.
An den vorgesehenen Einlasskontrollen per se wird sich laut Veranstalter nichts ändern, allein die Voraussetzungen für den Eintritt haben sich durch die derzeit gültige Landesverordnung geändert. Denn anders als ursprünglich vorgesehen, gilt nun konsequent die 2G-Regel: Der Besuch der Show, die um 20 Uhr beginnt, ist also nur genesenen oder geimpften Personen gestattet.
Die Show
Let’s Dance ist ein Promi-Tanzformat, das auf den britischen Fernsehshow-Klassiker „Strictly Come Dancing“ der BBC zurückgeht
Nach 2019 macht die Tourneevariante am heutigen Samstag um 20 Uhr nochmals Station in der Mannheimer SAP Arena
Insgesamt sind laut Angaben des Veranstalters 8000 Karten für die offiziell ausverkaufte Show verkauft worden. Eine Abendkasse für Kurzentschlossene soll es dennoch geben
Nach Ausrufung der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt beim Einlass – bis auf einige wenige Ausnahmen – konsequent die 2G-Regel
Ausnahmen für Minderjährige
Für Ungeimpfte ist der Einlass damit weder mit einem Antigen-Schnelltest noch mit einem PCR-Test möglich. Ausgenommen von dieser Regel sind Schwangere, die mit einem Schnelltest (der nicht älter als 24 Stunden sein darf) oder einem PCR-Test (der maximal 48 Stunden alt sein darf) weiterhin Zutritt erhalten. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies ärztlich belegen und zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen können.
Auch für Kinder und Jugendliche gelten am Veranstaltungsabend besondere Regeln. Kinder unter sechs Jahren erhalten bei „Let’s Dance“ grundsätzlich keinen Zutritt, Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die die Schule noch nicht besuchen, benötigen keinerlei Nachweise.
Für Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden, besteht für die Veranstaltung keine zusätzliche Testpflicht, ein Schülerausweis oder eine Bestätigung der Schule muss allerdings mitgebracht werden. Gäste unter 18 Jahren, die keine Schule besuchen, können weiterhin durch Vorlage eines negativen Schnelltests an der Veranstaltung teilnehmen.
Da der Veranstalter dazu verpflichtet ist, die Kontaktdaten aller Gäste zu erfassen, empfiehlt Semmel Concerts, die Möglichkeit zu nutzen, die personenbezogenen Informationen über den Ticketanbieter, bei dem die Karten erworben wurden, bereits vorab mitzuteilen. Wer seine Kontaktdaten erst vor Ort über den sogenannten Eventim CheckIn hinterlassen möchte, wird nach Angaben des Veranstalters mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Ohnehin raten die Verantwortlichen jedoch zu einer frühzeitigen Anreise, um Ansammlungen größerer Personengruppen vor der Arena zu vermeiden.
Am Ablauf oder am konkreten Programm soll sich auch durch das aktuelle Infektionsgeschehen in der Quadratestadt zwar nichts ändern - ob der Abend bei allen gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen jedoch die erhoffte tänzerische Leichtigkeit vermitteln wird, gilt es abzuwarten.
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