Mannheim. Im Totschlagsprozess am Mannheimer Landgericht ist am Mittag das Urteil gefallen. Der angeklagte 23-Jährige wurde wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Therapie in einer Entzugseinrichtung an. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er im April im Alkoholrausch einen Kumpel so lange strangulierte, bis dieser erstickte. Ein weiterer Bekannter war bei der privaten Feier in einem Keller auf der Rheinau ebenfalls dabei gewesen und hatte Sequenzen der Tat mit seinem Handy gefilmt. Das Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, wurde abgetrennt und soll im Januar fortgesetzt werden.
Am Morgen hatten die Verteidiger des 23-Jährigen ihre Plädoyers gehalten. Sie zielten auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und damit auf ein niedrigeres Strafmaß ab. Ein Tötungsvorsatz sei, so erklärte Verteidigerin Andrea Combé, nicht zweifelsfrei festgestellt worden, auch nicht die Tatsache, dass der Angeklagte den Tod seines Kumpels billigend in Kauf genommen habe. Die ersten körperlichen Angriffe seien nachweislich vom späteren Opfer ausgegangen, der Angeklagte habe Angst gehabt, selbst verletzt zu werden und deshalb nicht losgelassen. Außerdem ergebe die Gesamtschau auf die Tatumstände letztlich kein nachvollziehbares Tatmotiv. Verteidiger Manfred Zipper betonte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant auf keinen Fall wollte, "dass das Opfer zu Tode kommt". Die Verteidigung sei der Auffassung, dass unter anderem aufgrund der verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt kein Tötungsvorsatz vorgelegen habe. Beide Anwälte hielten eine Strafe unter sieben Jahre für tatangemesen.
Bereits in der vergangenen Woche hatten der Staatsanwalt und die Anwältin der Nebenklage ihre Plädoyers vorgetragen. Der Staatsanwalt war in seinem Schlusswort von Totschlag ausgegangen. Der Angeklagte habe trotz seiner erheblichen Alkoholisierung gewusst, wie das Ganze ausgehen würde. Neuneinhalb Jahre Haft forderte der Staatsanwalt, eine Strafmilderung aufgrund der erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit eingeschlossen. Die Anwältin, die in der Nebenklage die Familie des Getöteten vertritt, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Bei dem Angeklagten, der kurz nach der Tat gefasst wurde, war ein Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille festgestellt worden. Im Prozess hatte er gestanden, für den Tod seines 28 Jahre alten Bekannten verantwortlich zu sein.
In seiner Erklärung betonte er mehrfach, dass er niemals wollte, dass der 28-Jährige stirbt. Den Angriff und die andauernde Strangulation erklärte er mit einer "Panikattacke", er habe befürchtet, sein Kumpel könne auf ihn losgehen, wenn er lockerlassen würde. In sogenannten letzten Wort entschuldigte sich der 23-Jährige erneut bei den Hinterbliebenen des Getöteten, die allerdings nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend waren. Außerdem sagte er: "Ich hoffe, dass ich die Möglichkeit bekomme, mein Leben durch eine Therapie zu verbessern". Alle Prozessbeteiligten waren sich in ihren Abschlussvorträgen einig gewesen, dass der Angeklagte in eine Entzugseinrichtung eingewiesen werden sollte.
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