Katzenschutzverordnung

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Mannheim ab 1. Oktober

Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Mannheim haben noch bis zum 1. Oktober Zeit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Dann tritt die vom Gemeinderat im März beschlossene Änderung der Katzenschutzverordnung in Kraft

Von 
Michael Krumpe
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Mannheim. Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Mannheim haben noch bis zum 1. Oktober Zeit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Dann tritt die vom Gemeinderat im März beschlossene Änderung der Katzenschutzverordnung in Kraft, wie die Stadt Mannheim mitteilte.

Die Verordnung verlangt, dass Freigängerkatzen nicht nur durch einen elektronisch lesbaren Mikrochip oder eine Ohrtätowierung gekennzeichnet und im Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden, sondern auch kastriert sind. Ein Nachweis über die Kastration und Registrierung muss der Stadt auf Verlangen vorgelegt werden, beispielsweise durch eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den Eingriff.

Kontrollen erfolgen anlassbezogen, etwa wenn Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle. Kann innerhalb von 48 Stunden kein Halter ermittelt werden, kann die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Die Kosten werden anschließend vom Besitzer eingefordert.

Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht finden Sie im Amtsblatt vom 27.03.2024.

Redaktion Mitarbeiter in der Onlineredaktion, Produktionsleitung "MM"-Podcasts

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