Rechtsstreit - Übergangslösung für 66-Jährigen gefunden / 2,6 Millionen Euro Grundschuld auf Haus des Politikers eingetragen

GBG hilft Löbels Mieter

Von 
Stefan Proetel
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Das Mietshaus von Nikolas Löbel in der Neckarstadt-Ost. © Christoph Blüthner

Der von CDU-Politiker Nikolas Löbel gekündigte Mieter wird Ende des Monats, spätestens Anfang Dezember, als Übergangslösung in eine andere Wohnung der GBG ziehen. Das teilten er und die GBG auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Bislang bewohnt der 66-Jährige eine Drehscheibenwohnung der Wohnungsbaugesellschaft. Diese hatte Nikolas Löbel bei der GBG organisiert, um seinen Mieter wegen Sanierungsarbeiten vorübergehend auszuquartieren. Drehscheibenwohnungen sind allerdings nur für Mieter der GBG vorgesehen, etwa wenn sie wegen Sanierungsarbeiten kurzzeitig ihre eigentliche Wohnung verlassen müssen.

Löbel hatte dem Mieter zwei Tage nach Auszug gekündigt. Dieser klagte vor dem Amtsgericht aber erfolgreich auf Herausgabe seiner alten Wohnung in Löbels Mietshaus in der Neckarstadt-Ost. Auch den Berufungsprozess am Landgericht gewann er. Beide Gerichte urteilten, Löbel sei mit „verbotener Eigenmacht“ vorgegangen. Dennoch kann der Mieter nicht in seine Wohnung zurück, weil Löbel die vier Zimmer der 80-Quadratmeter-Wohnung zwischenzeitlich an vier WG-Bewohner vermietet hat. Der Rechtsstreit mit seinem Mieter hatte dem Bundestagsabgeordneten, Stadtrat und CDU-Kreisvorsitzenden viel Kritik eingebracht.

„Herr Löbel tut offensichtlich ohne Zwang nicht, was ihm durch zwei Urteile auferlegt wurde“, sagt Rechtsanwalt Alexander Sauer, der den Mieter vertritt. Normalerweise erwarte man ja schon, dass die Leute sich an Urteile halten und man nicht zwangsvollstrecken müsse. In diesem Fall aber sieht Sauer „keine erkennbaren Bemühungen des Leistungsschuldners“. Er vermutet deshalb, dass es ein langer und holpriger Weg wird, bis sein Mandant in seine Wohnung zurückkehren kann.

„Anders geht es ja nicht“

Der Mieter akzeptiert die ihm von der GBG zugesicherte 50-Quadratmeter, „anders geht es ja nicht“. Er rechne der GBG hoch an, „dass sie sich wirklich bemüht hat, dass ein Fehler, der zu ihren Lasten ging und zu dem sie sich öffentlich bekannt hat, nicht auf meinem Rücken ausgetragen wurde“.

Die GBG sei bereits seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Nutzer der Drehscheibenwohnung gewesen, so Sprecher Heiko Brohm. „Unser Ziel war es, eine Obdachlosigkeit nach Verlassen der Drehscheibenwohnung zu vermeiden.“ Dabei sei eine Lösung gefunden worden, durch die dem Bewohner ein Umzug in eine reguläre Mietwohnung der GBG ermöglicht werde und die ihn finanziell nicht überfordere.

Der Politiker und sein Anwalt, CDU-Gemeinderatsfraktionschef Claudius Kranz, äußern sich nicht in der Sache. Das Hauptverfahren am Amtsgericht Mannheim, in dem es um die Klage des Mieters gegen Löbels Kündigung geht, ist laut Rechtsanwalt Sauer noch nicht terminiert.

Löbels Immobilie in der Neckarstadt-Ost wird im Internet seit längerem als „vollvermietet“ bezeichnet. Dennoch bot Nikolas Löbel noch bis Mitte dieser Woche ein WG-Zimmer im dritten Obergeschoss und ein WG-Zimmer im Dachgeschoss (viertes Obergeschoss) zur Vermietung ab 1. Januar an. Das erste war 17 Quadratmeter groß und kostete 382 Euro, das zweite (13 Quadratmeter) 277 Euro kalt. Beide Zimmer waren möbliert. Die Nebenkosten lagen jeweils bei 98 Euro. Zu finden waren die beiden Angebote auf der Internetseite des Studierendenwerks Mannheim. Im Sommer war bekanntgeworden, dass der CDU-Politiker in seinem Wohnhaus Quadratmeterpreise von bis zu 14 Euro kalt verlangt. Vier seiner zehn Wohnungen hat Löbel an eine Firma vermietet, die sie bei Portalen wie Airbnb für Kurzzeitvermietungen anbietet.

Privat gekauft

Das Haus in der Neckarstadt-Ost hat Löbel 2019 privat erworben. Im zwölfseitigen Grundbuchauszug des Amtsgerichts Mannheim, der dieser Zeitung vorliegt, steht die Volksbank Neckartal eG, Eberbach mit Grundschuld ohne Brief in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Eine Grundschuld über 2,5 Millionen Euro ist eingetragen am 6. Juni 2019, eine weitere über 100 000 Euro am 25. Juni 2020. Mit Grundschuldeintragungen sichern sich finanzierende Unternehmen üblicherweise ab, um Zugriff auf Immobilien zu haben, falls der Käufer in finanzielle Schwierigkeiten kommt.

Löbel hatte in einem Interview mit dem „MM“ Mitte September gesagt: „Wenn Kauf und Sanierung teuer waren, kann ich nicht so günstig vermieten wie andere.“

Ehemalige Mitarbeit Ressortleiter Lokales/Regionales und Mitglied der Chefredaktion

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