Universität - Studentenvertreter freuen sich, dass der Verwaltungsgerichtshof die Anwesenheitsregelung in der Politikwissenschaft gekippt hat

"Das Urteil ist ein voller Erfolg für uns"

Von 
Kim Maurus
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Mannheim. Ein Politikwissenschaft-Student hat den Rechtsstreit mit der Uni Mannheim um Anwesenpflichten gewonnen. Dabei ging es um einen Passus aus der Prüfungsordnung: "Als Studienleistungen können auch die Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien festgesetzt werden." Diese Regelung erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) gestern für unwirksam.

Durch die Formulierung in der Prüfungsordnung konnten Dozierende eine hundertprozentige Anwesenheitspflicht in ihren Kursen einfordern. Der allgemeine Studierendenausschuss (Asta) hatte die Passage als Verletzung der Berufsfreiheit von Studierenden angesehen und die Klage unterstützt.

Die Regelung sei nicht bestimmt genug formuliert, urteilte nun der VGH. Es sei nicht klar, wann die Studienleistung Anwesenheit als bestanden" gelte und welche Regelung im Krankheitsfall greife. Zudem sei nicht ersichtlich, für welche Art der Lehrveranstaltungen die Anwesenheitspflicht gelte.

Auf Verfassung verwiesen

"Das Urteil ist ein voller Erfolg für uns", sagt Kläger Stephan Fuhrmann. Auch wenn er fast am Ende seines Studiums sei und persönlich kaum mehr von der geänderten Regelung profitiere, freue er sich "riesig, dass die mir nachfolgende Studierendengeneration keinen pauschalen Anwesenheitspflichten ausgesetzt sein wird und weniger auf das Wohlwollen einzelner Dozierender angewiesen ist".

Auch Asta-Vertreterin Elena Klasfsky sieht das Urteil als wichtiges Zeichen: "Unserer Meinung nach sind Studierende mündige Erwachsene, die selbst entscheiden können, ob sie in eine Veranstaltung gehen." Wichtig sei insbesondere, dass der Gerichtshof die Anwesenheitspflicht zum unverhältnismäßigen Eingriff in die Studierfreiheit erklärt habe. Da der VGH dabei mit der Verfassungslage argumentiere, könne das Urteil auch bundesweit Auswirkungen auf andere Hochschulen haben.

Die Universität Mannheim möchte das vollständige Urteil mit Begründungen abwarten, bevor sie Stellung bezieht. Der Presseerklärung des Gerichtshofs lässt sich entnehmen, dass der VGH Präsenzpflichten nicht generell als unverhältnismäßig erachtet. So sieht es auch die Uni: Die Anwesenheit ist in vielen Veranstaltungen nach wie vor essenziell, um Lernziele zu erreichen", erklärt Vertreter Thomas Puhl. Bisher gehe er nicht davon aus, dass durch das Urteil etwas an der bisherigen Praxis geändert werden müsse. "Lediglich die Prüfungsordnungen müssen wohl künftig differenzierter formuliert werden."

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