Justiz

Bewährungsstrafe für selbst ernannten "Druiden"

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Seko
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Landgericht Mannheim (Symbolbild) © dpa

Mannheim. Das Landgericht Mannheim hat Karl B., den selbst ernannten "Druiden", wegen diverser Waffendelikte zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, verkündete das Gericht soeben. Wegen mehrerer Fälle von Volksverhetzung verurteilte das Landgericht Karl B. zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen à 10 Euro. 

B. hatte sich laut Gericht "vielfach antisemitisch" geäußert, urteilte das Gericht. Teilweise sei es skurril gewesen, was B. von sich gegeben habe. Er sei "erschreckend", in welche Gewaltäußerungen sich B. verstrickt hätte. Mit selbst hergestellten und vertriebenen Waffen hätte B. eine "explosive Stimmung" verursachen können. Die Waffen seien zwar "nicht professionell" gewesen, "es hätte aber für einzelne Opfer reichen können", begründete das Gericht. Bereits vor zwei Wochen waren drei weitere Angeklagte verurteilt worden. Der geständige B. sei eine Galionsfigur für die Mitangeklagten gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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