Mannheimer Landgericht

„Baktat“: Nächste Runde im Markenstreit - Gutachten angefordert

Von 
Alexander Jungert
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Der Mannheimer Unternehmer Mustafa Baklan. © Tröster

Mannheim. Im Markenstreit der Baklan-Familie soll eine Sachverständige ein Gutachten erstellen, damit das Mannheimer Landgericht die Höhe einer Schadenersatz-Forderung schätzen kann. Die Klage betrifft den Mannheimer Unternehmer Mustafa Baklan („Suntat“). Kläger vor dem Mannheimer Landgericht ist einer seiner Neffen. Die Forderung beläuft sich mindestens auf rund vier Millionen Euro.

Bis das Gutachten fertig ist, könnten durchaus ein paar Monate vergehen. Mustafa Baklan bedauerte am Freitag in einer ersten Reaktion die juristische Auseinandersetzung. Die vom Kläger beauftragte Kanzlei aus Berlin gab zunächst keine Stellungnahme ab.

Handel mit Lebensmitteln

Der Markenstreit schwelt schon seit Jahren. Im August 2017 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass Mustafa Baklans Firma die Markennamen „Bak“ und „Baktat“ in Deutschland nicht mehr verwenden darf (Aktenzeichen 6 U 142/15). Hintergrund ist ein Streit zwischen Mustafa Baklan und der Familie seines verstorbenen Bruders Muharrem Baklan um die Markenrechte. Das Oberlandesgericht stellte gleichzeitig „die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz“ fest. Genau darum geht es jetzt in dem Verfahren.

Mustafa Baklan hat mittlerweile die Marke „Suntat“ als Ersatz aufgebaut. Schwerpunkt ist der Handel mit mediterranen Lebensmitteln. „Suntat“ ist in mehr als 50 Ländern bekannt.

In einem Interview mit dieser Redaktion im Dezember 2020 hatte der Unternehmer erklärt, seinen Neffen stünde „viel, viel weniger zu“ als vier Millionen Euro. 

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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