Mannheim. Der ungeimpfte AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes weiterhin Testpflichten für Nicht-Immunisierte hinnehmen. Die Mannheimer Richter hatten nach Angaben von Mittwoch den Eilantrag des Fraktionsvize abgelehnt. Er hatte argumentiert, die Test- Vorschriften und insbesondere die ab der Alarmstufe vorgesehenen Zutrittsverbote seien rechtswidrig und schränkten seine Teilnahme am öffentlichen Leben ein.
Aus Sicht des Gerichts ist das Testerfordernis rechtmäßig und weiterhin verhältnismäßig - auch nach dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests. Dem Politiker fehle auch das Rechtsschutzinteresse hinsichtlich Warnstufe und Alarmstufe, weil diese nicht erreicht seien. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.:1 S 3038/21).
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