Ludwigshafen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat am Montag einen veränderten Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 vorgelegt. Kämmerer Andreas Schwarz (SPD) strebt damit die Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier an – die bislang ausstehende Zustimmung soll die sogenannte „haushaltslose Zeit“ beenden. Die Behörde hatte der Stadt mangelnden Sparwillen unterstellt.
Haushaltsentwurf 2025 mit 4,1 Millionen Euro Einsparungen
Der neue Entwurf verbessert den Ergebnishaushalt um 4,1 Millionen Euro – laut Schwarz durch eine umfassende Kürzungs- und Einnahmestrategie. Der Kämmerer hob hervor, dass ein „großer Kraftakt innerhalb der Verwaltung“ notwendig gewesen sei – Einsparungen, Preisanhebungen bei städtischen Leistungen und der Verkauf von Immobilien hätten gemeinsam gewirkt. Mehr als vier Millionen Euro Einsparungen blieben nicht ohne Auswirkungen für Bürger und Stadtbeschäftigte.
Bekanntermaßen kämpft Ludwigshafen seit Jahren mit einem strukturell defizitären Haushalt und zählt mit rund 1,27 Milliarden Euro Gesamtverschuldung weiterhin zu den am höchsten verschuldeten Kommunen Deutschlands. Nachdem 2023 der Jahresfehlbetrag um 5,4 Millionen Euro gesenkt wurde und 2024 immerhin noch 3,7 Millionen Euro, gibt Schwarz zu bedenken, dass man inzwischen an der Grenze des Machbaren sei.
„Die Zitrone ist ausgequetscht“, sagte er mit Blick auf die begrenzten Einsparmöglichkeiten – man sei an einem Punkt angelangt, an dem weiteres Kürzen nur über Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen möglich sei, die ohnehin weniger als zehn Prozent des Gesamtetats ausmachten.
Weitere Einsparungen jetzt schon bei knappem Kita-Personal
Laut Schwarz würde der größte Betrag, etwa 2,3 Millionen Euro, an Personalkosten eingespart werden. Vorrangig beim Kita-Personal und der Feuerwehr. „Das kann zu längeren Wartezeiten für Kita-Plätze und erhöhter Verdichtung des Personals führen – womöglich auch zu kurzfristig geänderten Öffnungszeiten“, so Schwarz. Auch auf die Brandsicherheit könnten die Sparmaßnahmen negative Auswirkungen haben.
Aus dem Verkauf von Grundstücken erwarte die Verwaltung 940 000 Euro. Diese Maßnahmen änderten das strukturelle Finanzproblem allerdings nicht, so Schwarz. Grundstücke könne die Stadt nicht mehrmals verkaufen und die Besetzung der Kita-Stellen sei nur verschoben – nicht gestrichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Gebäudebewirtschaftung, insbesondere durch Energie-Contracting: Dabei übernehmen private Energiedienstleister Planung, Finanzierung, Umbau und Betrieb der Energieanlagen von Gebäuden – inklusive Garantie für Einsparungen. Das entlaste die Stadt kurzfristig und verspreche langfristig Effizienz. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine strukturelle Haushaltsentlastung, da die Investitionen über vertraglich geregelte Rückzahlungen refinanziert werden müssen. Die Stadt spart Energie, zahlt aber weiterhin – nicht über hohe Anfangsinvestitionen aus dem Haushalt, sondern in Form von laufenden Zahlungen an den privaten Anbieter.
Mit Blick auf die Verschuldung verweist Schwarz auf den Rückgang: 2024 lag der Schuldenstand bei einem Höchststand von 1,62 Milliarden Euro, für 2025 seien 1,27 Milliarden Gesamtverschuldung prognostiziert. Dieser Rückgang ist auf ein Landesentschuldungsprogramm zurückzuführen. Das Land übernahm 565 Millionen Euro Schulden der Stadt Ludwigshafen. Trotz der Teilentschuldung bleiben die Spielräume knapp, so Schwarz: „Es gibt keine Prognose, wie man aus dem Tal der Tränen herauskommt.“
Kultur und Vereine leiden in der Zeit ohne Haushalt massiv
Ohne die bislang ausstehende Etat-Genehmigung muss Ludwigshafen sich noch stärker beschränken: Lediglich rechtlich zwingend vorgeschriebene Zahlungen sind möglich, freiwillige Leistungen – etwa Kulturförderungen und Vereinszuschüsse – darf die Stadt nicht auszahlen. Schwarz beschreibt die Situation als „dramatisch“ insbesondere für kulturelle Akteure und ehrenamtlich Engagierte, deren Projekte und Planungssicherheit massiv leiden.
Außerdem schlägt die Verwaltung eine differenzierte Grundsteuer B vor. Der bisher einheitliche Hebesatz von 540 Prozent steigt auf 817 Prozent, unterteilt in zwei Stufen: Der Hebesatz für Wohnimmobilien soll bei 647 Prozent liegen und bei Nicht-Wohnnutzung bei 1293 Prozent. Die Entlastung von Wohnimmobilien solle eine unfaire Belastung verhindern. „Rund 60.000 Bescheide sind noch bis September geplant. Neben dem hohen Arbeitsaufwand wegen der Anzahl erwarten wir viele Rückfragen und Einsprüche“, sagt Schwarz. Er appelliert an Steuerzahler, bestehende Einzugsermächtigungen beizubehalten – die Steuerpflicht bleibe auch bei geänderten Beträgen bestehen.
Schwarz warnt eindringlich, dass punktuelle Einsparungen keine dauerhafte Lösung sind. Er unterstützt die Forderung des Städtetags und des kommunalen Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, das bundesweit Finanzierungsgerechtigkeit fordert. Insbesondere kritisiert er, dass die geplante Körperschaftssteuersenkung ab 2028 nicht zulasten der Kommunen gehen dürfe – andernfalls würde Handlungsfähigkeit aufs Spiel gesetzt. Schwarz hofft auf eine Genehmigung des Etats noch vor der Sommerpause.
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