Bei einer gemeinsamen Kontrolle sind Polizei und städtische Einsatzkräfte des Bereichs Öffentliche Ordnung am Donnerstagnachmittag in Oggersheim auf mehrere Personen gestoßen, die in einem Wohnhaus illegal der Prostitution nachgingen oder einschlägige Angebote im Internet platziert hatten. Insgesamt verhängte das Ordnungsamt im Zuge des Einsatzes gegen vier Frauen Verwarngelder in Höhe von jeweils 55 Euro.
Die Kontrolleurinnen entdeckten dort gegen 13.30 Uhr zunächst eine Frau, die ihre sexuelle Dienstleistungen online bewarb, aber keine erforderliche Anmeldebescheinigung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorweisen konnte, sondern lediglich über einen Gesundheitsnachweis verfügte.
Papiere fehlen
In der Wohnung hielten sich zwei weitere Frauen auf, von der eine ebenfalls online ihre sexuellen Dienste anbot und ebenfalls keine Anmeldebescheinigung besaß. Die andere Frau gab an, dass sie künftig der Prostitution nachgehe wolle. Mit ihr wurde ein Termin bei der Abteilung Gewerbe und Ordnung zum Erwerb einer entsprechenden Anmeldebescheinigung vereinbart.
Während der Kontrolle kamen zwei weitere Frauen in die Wohnung, die ebenfalls im Internet für sich warben. Beide verfügten ebenfalls über keine nötige Anmeldung. Auch drei Männer wurden kontrolliert. Einer davon war ein Freier, der nach Feststellung der Personalien die Wohnung verlassen durfte. Die beiden anderen behaupteten, Freunde der Frauen zu sein sowie ebenfalls als Prostituierte arbeiten zu wollen.
Die Einsatzkräfte teilten den Kontrollierten mit, dass das Ausüben der Prostitution in den Wohnräumen nicht erlaubt sei und forderten alle auf, die Zimmer bis spätestens 16 Uhr zu verlassen. Daraufhin leerten sich die Räume rasch. Danach wurde noch die Wohnungstüre versiegelt, teilen die Beamten mit.
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