Frankenthal/Ludwigshafen. Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss sich ein 34-Jähriger vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Er soll zwischen Januar 2020 und Juni 2021 aus seiner Wohnung heraus sowie am Carl-Wurster-Platz Marihuana, Haschisch und Kokain verkauft haben. Der einschlägig vorbestrafte Mann bestreitet die Vorwürfe.
„Bewaffneter Drogenhandel“: Dass sich hinter dem großen Wort auch ein eher „kleiner Fisch“ verbergen kann, zeigt der Fall, der seit Mittwoch am Landgericht Frankenthal verhandelt wird. Dem 34-Jährigen werden zehn Handlungen zur Last gelegt, die er über einen Zeitraum von anderthalb Jahren begangen haben soll. 24 Gramm Marihuana soll der syrische Staatsangehörige an einen Abnehmer verkauft haben, acht weitere Male ist von zwei Gramm die Rede. Eine Wohnungsdurchsuchung am 29. Juni 2021 förderte 20 Gramm Haschisch zutage, versteckt unter einer Armlehne, außerdem 24 Gramm Marihuana unter dem Wohnzimmertisch. Zwölf Gramm Kokain komplettierten den Fund. Weil sich zwei Messer mit Klingenlängen von 7,5 und 8,5 Zentimetern in unmittelbarer Nähe zum Stoff befanden, ist der mutmaßliche Drogenhandel „bewaffnet“.
34-Jähriger bereits vorbestraft
Der jünger wirkende Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Seine Version der Geschichte lässt ihn selbst zum Opfer werden. Demnach habe der Mann bei einer Aushilfstätigkeit in einem Lokal einen Algerier kennengelernt. Als dieser in Not geriet, habe er ihn in seiner Wohnung übernachten lassen. Schon am nächsten Tag habe der Angeklagte dann ein Problem bekommen: Während er selbst bei einem Freund schlief, habe frühmorgens das Handy geklingelt. Am anderen Ende der Leitung: die Polizei. Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses müsse er sofort nach Hause kommen. Der Aufforderung habe er Folge geleistet, schließlich habe er „nichts zu verbergen“. Die vorgefundenen Betäubungsmittel stammten, so die Erklärung der Verteidigung, nämlich nicht vom Angeklagten, sondern seien ihm von seinem neuen Bekannten untergeschoben worden. Auch handele es sich bei den Messern um Haushaltsgegenstände.
Angesprochen auf eigenen Konsum äußerte sich der Angeklagte zunächst nur zögerlich. Amphetamine habe er regelmäßig genommen, Marihuana selten, Kokain nie. An die Umstände, die zu zwei Vorstrafen führten, kann sich der Mann indes nicht erinnern. Im Januar 2020 war ein Strafbefehl ergangen, nachdem Polizisten sechs Gramm Marihuana und sieben Gramm Haschisch in seiner Unterhose entdeckten. Als den Beamten bei einer weiteren Kontrolle am 29. Juni 2021 zwei Gramm Marihuana in die Hände fielen, klickten die Handschellen. Ursache war jedoch nicht das Drogendelikt, sondern die noch nicht bezahlte Geldstrafe. Die in diesen Fällen vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt der 34-Jährige in Frankenthal.
Zum ersten Prozesstag waren gleich mehrere Zeugen nicht erschienen. Ankommen wird es vor allem auf die Aussage des vermeintlichen Hauptabnehmers, den Richter Andreas Tangl für den 15. Juni geladen hat. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.
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