Ludwigshafen/Frankenthal. Ein 45-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Frankenthal wegen Totschlags verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann in stark alkoholisiertem Zustand zunächst einen Dritten angegriffen und verletzt haben. Nachdem sich ein Nachbar über den Lärm beschwerte, habe der Angeklagte den Unbeteiligten mit Faustschlägen und Tritten gegen den Kopf getötet. Schauplatz des Geschehens war die Bayreuther Straße.
Das Quartier in West ist als sozialer Brennpunkt bekannt. Im Notwohngebiet leben die „eingewiesenen“ Menschen in oftmals prekären Verhältnissen. Problematisches Trinkverhalten ist keine Seltenheit. Übermäßiger Alkoholkonsum soll auch im Falle des 45-Jährigen eine Rolle gespielt haben, dem die Staatsanwaltschaft vollendeten Totschlag zur Last legt.
Angeklagt sind zwei selbständige Tathandlungen, die sich am 27. April dieses Jahres ereignet haben sollen. Zunächst habe der in Kasachstan geborene deutsche Staatsbürger einem ebenfalls stark alkoholisierten Mann in dessen Wohnung in der Bayreuther Straße mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt dabei ein Hämatom sowie einen Nasenbeinbruch. Im Anschluss an die Auseinandersetzung hätten die Kontrahenten laut Anklageschrift „nicht unerheblichen“ Lärm im Treppenhaus verursacht.
Mit Kopf gegen Wand geschlagen
Die Tragödie nahm ihren Lauf, als sich ein 59-jähriger Nachbar über die Ruhestörung beschwerte. Unvermittelt habe der zur Tatzeit noch 44-Jährige mit der Faust auf den Kopf des Mannes eingeschlagen, woraufhin dieser an eine Wand stieß. Auch nachdem sein Opfer zu Boden ging, habe der glatzköpfige Mann mit bulliger Erscheinung die Misshandlungen fortgesetzt. Insbesondere soll er gegen Schulter und Kopf des mittlerweile Wehrlosen getreten haben. Wiederholt sei der Schädel gegen die Wand geschlagen, berichtete Staatsanwalt Daniel Otto.
Die Folgen dieser Tat waren so gravierend, dass der Geschädigte kurz darauf verstarb. Diagnostiziert wurden tödliche Einblutungen im Gehirn. Aufgrund der Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt geht die Staatsanwaltschaft von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Seit dem 24. Juni befindet er sich in Untersuchungshaft.
Zur Sache hat sich der Mann, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, bisher nicht geäußert. Eine spätere Einlassung, zumindest zur Person, ist nach Angabe seiner Verteidiger Sebastian Göthlich und Alexander Klein nicht ausgeschlossen. Wegen der Schwere des Tatvorwurfs wird vor der Ersten Großen Strafkammer als Schwurgericht verhandelt. Den Vorsitz führt Richter Karsten Sauermilch, zwei Schöffen gehören zur Besetzung. Am Prozessauftakt nahm auch der Bruder des Getöteten teil.
Eingeplant sind 14 weitere Verhandlungstage. Auch wenn nach Einschätzung des Gerichts womöglich nicht alle Termine benötigt werden, so sei mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Fortgesetzt wird der Prozess am 12. Januar um 15 Uhr mit einem Kurztermin. Ganztägig verhandelt wird wieder am 31. Januar ab 10 Uhr.
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