Lampertheim. Um den Bebauungsplan „Wormser Landstraße II und III“ wird es in der Lampertheimer Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 24. Oktober, gehen. Dabei geht es um einen sogenannten Aufstellungsbeschluss, mit dem „eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen“ werden soll. So heißt es in der Beschlussvorlage.
Konkret geht es hier um das Gebiet Außerhalb-Lache und Wilhelm-Herz-Ring im Industriegebiet-Nord nördlich der L 3310. Wie Bürgermeister Gottfried Störmer (parteilos) bereits im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ausführte, soll dieses Gebiet neu geordnet werden. Teile des Gebiets sind im gültigen Bebauungsplan noch als landwirtschaftliche Flächen und für eine dementsprechende Nutzung ausgewiesen. Künftig soll hier auch eine gewerbliche Nutzung erlaubt sein. „Ziel ist es, die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Wormser Landstraße zu ermöglichen und bestehende Nutzungen, für die bislang keine planungsrechtliche Grundlage besteht, zu sichern“, begründet die Verwaltung den Schritt in der Beschlussvorlage.
Dabei würden vier Teilbereiche berücksichtigt. So sollen zusätzliche Gewerbeflächen ausgewiesen werden, die die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEL) als solche vermarkten möchte.
Auf einer weiteren Fläche sind aktuell land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gartenbauliche Erzeugungsbetriebe zulässig. Eine Erweiterung der Obst- und Gemüsezentrale (OGZ) Rhein-Main, die dort bereits ansässig ist, wäre so allerdings nicht möglich. Die strebt das Unternehmen, das auf die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse aus Südhessen spezialisiert ist und derzeit zwei Standorte hat, an. Laut Homepage des Unternehmens ist der Lampertheimer Standort aktuell ein Dienstleistungszentrum für die Aufbereitung und Verpackung von Bohnen, Gurken und sonstigem Gemüse. In Griesheim werden vor allem Zwiebeln, Spargel und Erdbeeren verarbeitet und verpackt. Wie Störmer im Ausschuss sagte, will die OGZ ihr Engagement in Lampertheim bündeln. Dafür sei die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Auf einer dritten Fläche, die ebenfalls bisher zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen ist, soll künftig ein Schwerpunkt auf der Wohnraumvermietung an Monteure liegen. Bisher ist dort lediglich die Unterbringung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte erlaubt. Auch ein Hotelbau soll so laut Störmer ermöglicht werden.
Das Hofgut Hartmann befindet sich auf der vierten Fläche, für die die Verwaltung den Bebauungsplan anpassen möchte. Das Hofgut von Christiane Hartmann hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt - allerdings nicht im Rahmen dessen, was der dort bisher gültige Bebauungsplan hergibt. „Die teilweise bereits bestehenden und geplanten Nutzungen sind nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Die geplante Weiterentwicklung des Hofguts umfasst sowohl landwirtschaftlich privilegierte Nutzungen wie die Brennerei, den Streuobstanbau und den Hofladen als auch Vorhaben, die nur bedingt mit der Landwirtschaft verbunden sind, jedoch nicht als privilegierte Nutzungen“ im Sinne des Baugesetzbuches gelten, so die Beschlussvorlage weiter. Dazu zählen laut Verwaltung insbesondere ein Naturcampingplatz mit Wohnmobilstellplätzen, die Nutzung des bestehenden Gebäudes für Veranstaltungen und kulturelle Angebote, Schulungsangebote für Kinder und Erwachsene sowie Erlebnisräume wie ein Blumenlabyrinth und ein Bienenlehrpfad. Zur planungsrechtlichen Sicherung und gezielten Steuerung dieser unterschiedlichen Nutzungen sei die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, so die Verwaltung.
„Für lau soll da nachträglich Recht geschaffen werden“, kritisierte SPD-Fraktionschef Jens Klingler das Vorhaben in der Ausschusssitzung. Es wurde dann einzeln über jede der vier Teilflächen abgestimmt, am Ende gab es aber für alles zumindest im Ausschuss eine Mehrheit. Die Stadtverordnetenversammlung wird am Freitag, 24. Oktober, in ihrer öffentlichen Sitzung um 19 Uhr im Stadthaus Lampertheim noch einmal über den Aufstellungsbeschluss beraten.
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