Tierseuche

Feuerwerk-Verbot in Hessen zur Eindämmung der Schweinepest

Hessen fordert zum Jahreswechsel den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk außerhalb von Ortschaften, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Laut Behörden könnte Lärm Wildschweine aufschrecken

Von 
Stephen Wolf
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Feuerwerk: Der Lärm von Böllern und Raketen in der freier Natur könnte Wildschweine aufschrecken, die dann womöglich die Tierseuche weiterverbreiten. © dpa

Lampertheim. Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) rückt vor dem Jahreswechsel das Silvesterfeuerwerk in den Blick der Fachleute. So gibt es die Befürchtung, lautes Böllern und das Abfeuern von Raketen könnte die Wildschweine in Unruhe versetzen und auseinandertreiben. Aus diesem Grund appelliert die Hessische Landesregierung an die Bevölkerung in den ASP-Gebieten, von einem Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften abzusehen.

Aufgeschreckte Wildschweine könnten das Virus weitertragen

Seit Sommer breitet sich die ASP in Südhessen und Nordbaden aus. Allein im Kreis Bergstraße sprechen die Experten von einem „massiven Seuchengeschehen“. Insgesamt wurden seit dem ersten Fund eines infizierten Tiers im Juni bis Mitte Dezember 314 Schweine im Kreis Bergstraße positiv getestet, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf (Grüne) mitteilt.

Ihm zufolge gibt es zahlreiche Faktoren, die das Geschehen bei der Schweinepest beeinflussen. Als Verbreiter des Virus könnten etwa nicht angeleinte Hunde ein Faktor sein. Aber auch Füchse, Waschbären oder Vögel können zur Verbreitung beitragen. „Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Seuchengeschehen mit der Zeit ansteigt. Allerdings ist der Anstieg bei uns signifikant, was aber auch daran liegt, dass wir eines der größten Schwarzwildvorkommen in der Region beheimaten“, hebt Schimpf auf Anfrage hervor. Entsprechend streng sei daher die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Kreises. Innerhalb der sogenannten Schutzzone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch für die Jagd und die Landwirtschaft.

ASP – Die wichtigsten Fakten

  • Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und meist tödlich endet. Aktuell existieren keine Impfstoffe gegen die ASP. Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier oder über verseuchte Gegenstände – wie Kleidung oder landwirtschaftliche Geräte – übertragen werden. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
  • In Hessen treten seit Juni Fälle von ASP auf. Kerngebiete sind aktuell die Landkreise Groß-Gerau und Bergstraße. Zuletzt waren infizierte Kadaver von Wildschweinen aber auch im bisher nicht betroffenem Rheingau-Taunus-Kreis entdeckt worden. 

Innerhalb der Sperrzone II existiert ein Kerngebiet, das als die tatsächlich von der Seuche betroffene Zone gilt. Hier wird durch die Einschränkung forstwirtschaftlicher Arbeiten sowie der Jagd versucht, die Beunruhigung des Schwarzwildes und damit die Ausbreitung der Seuche zu bremsen. Zu dem Kerngebiet gehören ganz oder teilweise Biblis, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Einhausen, Bürstadt, Lorsch, Bensheim und Zwingenberg. Um die weitere Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern, wurden in den vergangenen Monaten etwa Elektro-Schutzzäune durch stabilere Maschendrahtzäune ersetzt.

Feuerwerksverbot zur Eindämmung der Schweinepest

Weil das Seuchengeschehen nach wie vor dynamisch ist, könnte der Verzicht auf Feuerwerk und Böllerlärm außerhalb geschlossener Ortschaften zur Eindämmung der Schweinepest beitragen, heißt es vom Umweltministerium in Wiesbaden. „So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen“, heißt es weiterhin. Zudem würden sich Wildschweine im Winter aufgrund des Nahrungsangebots und der Deckungsmöglichkeiten vor allem im Wald aufhalten. „Das Risiko einer Versprengung durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird daher als sehr gering eingeschätzt.“

Doch bestehe in ländlichen Gebieten außerhalb geschlossener Ortschaften eben ein Restrisiko für die Weitergabe. Ohnehin sehe das Hessische Waldgesetz ein Feuerwerksverbot im Wald vor, außerdem im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Tatsächlich aber wird die Knallerei auf Feldwegen oder in abgelegenen Gebieten vielerorts noch als Kavaliersdelikt wahrgenommen. Freiwillig oder nicht – der Erste Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf weist auf die aktuelle Allgemeinverfügung hin. Demnach ist es ohnehin verboten, Feuerwerkskörper oder Böller außerhalb bebauter Ortslagen abzubrennen. „Diese Regelung hat weiterhin Bestand, da wir momentan ein massives Seuchengeschehen haben“, betont er.

Größere Einschränkungen für die Bevölkerung seien durch die Regelung nicht zu erwarten, bekräftigt auch Schimpf. In der Tat spielen sich laute Silvesterfeiern in der Regel ohnehin innerhalb von Ortschaften ab.

Schmidt: Ordnungsamt zeigt an Silvester die übliche Präsenz

Auch Lampertheims Erster Stadtrat Marius Schmidt (SPD) hat das Problem ASP im Blick. Er hält es für richtig, dass auf die Böllerei außerhalb geschlossener Ortschaften rund um die Jahreswende verzichtet wird. Zwar plane man die für Silvester übliche Präsenz des Ordnungsamtes, sagt Schmidt, der als Dezernent auch für Sicherheit und Ordnung zuständig ist. „Aber wenn die Kollegen unseres Ordnungsamtes auf Personen treffen, die beispielsweise im Wald oder auf dem Biedensand böllern, werden sie natürlich konsequent auf das Verbot aufmerksam machen. Grundsätzlich ist es natürlich dann auch möglich, ein Bußgeld zu verhängen“, fügt er hinzu.

Redaktion

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