Corona

Diese Hotspotregeln gelten ab Samstag im Kreis Bergstraße

Von 
Susanne Wassmuth-Gumbel
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Auf dem Lampertheimer Schillerplatz gilt zwar keine generelle Maskenpflicht, aber im Gedränge oder in Warteschlangen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. © Berno Nix

Lampertheim. An diesem Samstag wird der Kreis Bergstraße zum Corona-Hotspot, weil der Inzidenzwert am Freitag mit 457,9 den dritten Tag in Folge über 350 lag. Laut der hessischen Corona-Schutzverordnung gelten demnach folgende Regeln:

An publikumsträchtigen öffentlichen Orten, die jeweils die örtlich zuständigen Behörden bestimmen, gilt ein Alkoholverbot. Der Kreis Bergstraße hat in einer Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft tritt und bis 10. Februar gilt, festgelegt, dass dieses Alkoholverbot an mehreren Stellen in Bensheim, Lorsch und Rimbach gilt.

Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen

Außerdem gilt eine Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen, auch hier werden die jeweiligen Orte von den örtlich zuständigen Behörden benannt. Der Kreis Bergstraße hat angeordnet, dass die Maskenpflicht zwischen 8 und 19 Uhr für Straßenzüge in Bensheim und Heppenheim sowie in Viernheim im Rhein-Neckar-Zentrum und in den Fußgängerzonen gilt. Ohnehin gilt eine Maskenpflicht in Warteschlangen oder bei Gedränge.

In den hessischen Hotspot-Regionen gilt bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen in Innenräumen die 2Gplus-Regel, im Freien 2G. Außerdem sind Prostitutionsstätten zu schließen.

Hessische Hotspots sind inzwischen außer dem Kreis Bergstraße die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Main-Kinzig, Hochtaunus, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau sowie die Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden.

2Gplus im Lampertheimer Hallenbad

Durch die Hotspot-Regelungen ändern sich die Voraussetzungen für den Besuch des Lampertheimer Hallenbads. Hier ist jetzt der Zutritt nur noch mit 2Gplus möglich. Das heißt, es erhalten nur Personen Einlass, die zweifach geimpft oder genesen sind und ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorweisen können oder bereits geboostert sind. Geboosterte brauchen keinen zusätzlichen Testnachweis. Das Team der Biedensand-Bäder wird entsprechend kontrollieren. Deswegen ist es wichtig, neben Nachweisen auch den Personalausweis mitzubringen. Bei Kindern reicht weiterhin das Schultestheft als Nachweis.

Redaktion Susanne Wassmuth-Gumbel ist stellvertretende Teamleiterin des Südhessen Morgen.

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