Lampertheim. Alle wahlberechtigten Hessinnen und Hessen sind am Sonntag, 8. Oktober, aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Der Landeswahlausschuss hat 21 Landeslisten von Parteien und Wählergruppen zur Wahl zugelassen. Insgesamt kandidieren auf den Landeslisten 745 Bewerberinnen und Bewerber, davon sind 261 Frauen. Für den Wahlkreis I Bergstraße, zu dem Lampertheim gehört, hat der Kreiswahlausschuss acht Direktkandidaten zugelassen. Bis 17. September sollten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Ab sofort können diejenigen, die ihre Stimmen für die Landtagswahl bereits vor dem Wahltag per Post abgeben möchten, die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern. Bis Anfang Oktober können die Unterlagen auf folgenden Wegen beantragt werden, eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich:
Online: Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Er kann über die Homepage der Stadt (www.lampertheim.de) angefordert werden – allerdings wegen der Postlaufzeiten nur bis 4. Oktober.
Per E-Mail oder Brief: Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr auch mit einer formlosen E-Mail an wahlen@lampertheim oder mit einem formlosen Schreiben an das Wahlamt beim Magistrat der Stadt Lampertheim, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim bestellt werden.
Mittels Wahlbenachrichtigung: Auch die Anforderung über die Wahlbenachrichtigung ist möglich. Diese sollte jeder Wahlberechtigte bis 17. September erhalten. Der Antrag muss – ausgefüllt und unterschrieben – bis spätestens Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Er kann persönlich im Stadthaus oder bei der Verwaltungsaußenstelle in Hofheim abgegeben oder eingeworfen oder per Post an die Stadt geschickt werden. Auch eine Zustellung per Fax an 06206/935-350 oder als eingescanntes Dokument per E-Mail an wahlen@lampertheim.de ist möglich.
Persönlich: Die Briefwahlunterlagen können im Haus am Römer, Untergeschoss, zu folgenden Zeiten beantragt werden: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. In der Hofheimer Außenstelle gelten die gleichen Zeiten, donnerstagnachmittags ist bis 18 Uhr geöffnet.
Im Krankheitsfall
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Sonntag, 8. Oktober, 18 Uhr, im Wahlamt vorliegen. Wer plötzlich erkrankt und nachweislich am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann – mittels einer entsprechenden Vollmacht – die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 7. Oktober, von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, 8. Oktober von 8 bis 15 Uhr im Stadthaus, Zimmer 111 abholen lassen. swa/red
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