Ladenburg/Mannheim

Sieben Jahre Haft für 24-Jährigen

Hohes Strafmaß wegen der Vielzahl von schweren Delikten

Von 
Dirk Timmermann
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Symbolbild. © Volker Hartmann

Äußerlich ungerührt nahm der Rädelsführer in seiner rot-blauen Jacke das Urteil auf. Sieben Jahre Freiheitsstrafe verhängte das Landgericht Mannheim gegen den 24-Jährigen. Besonders schwere räuberische Erpressung in einem Fall, räuberische Erpressung in einem weiteren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und fahrlässige Körperverletzung lauteten die von ihm im Juli 2021 begangenen Delikte.

In seinem Schlusswort hatte der einschlägig vorbestrafte Deutsch-Türke um Milde gebeten. „Ein bisschen leid“ täte es ihm schon, „dissozial“, wie in einem Gutachten attestiert, sei er aber nicht. Dass das Strafmaß der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Forderung nach neun Jahren nahekam, lag an der Schwere und Frequenz der Taten.

Gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Verdächtigen sowie dem damals 20-jährigen Mittäter aus Altrip lockte man am 11. Juli 2021 dessen Bekannten in eine Falle. Unter einem Vorwand bestellte der hafterfahrene 24-Jährige das spätere Opfer zu einem Fußballplatz in Ladenburg.

Die Fahrt zu dritt endete außerhalb des Stadtgebiets. Nach Verriegeln der Türen drohte das Trio dem Hilflosen mit dessen Vergewaltigung, wenn er nicht 5000 Euro besorge. An einem Geldautomaten zwang man ihn zur Abhebung von 165 Euro. Weitere 1000 Euro musste er von seinen Eltern beschaffen. Beleidigungen und Schläge unterstrichen die Forderung nach dem vierstelligen Restbetrag.

Zwei Jahre Jugendstrafe erhielt der 20-jährige Mittäter für seine Tatbeteiligung. Im Vorfeld war der Altriper selbst von dem Haupttäter bedroht worden. 1000 Euro habe er bezahlen sollen. Mangels eigener Mittel – sein Drogenkonsum kostete ihn bis zu 1500 Euro im Monat – habe er schließlich den Bekannten verraten. „Sie schwankten zwischen Täter- und Opferrolle“, erklärte Richter Joachim Bock. Es zeuge jedoch „nicht von charakterlicher Festigkeit, seinen Freund auszuliefern“.

Weil der als „Mitläufer-Typ“ eingestufte Heranwachsende noch „Entwicklungsmöglichkeiten“ habe und „das Ruder herumreißen“ wolle, setzte die Große Jugendkammer die Strafe zur Bewährung aus. Als Herausforderung für den 20-Jährigen könnten sich die Auflagen erweisen: Zehn Gespräche bei einer Drogenberatung muss er absolvieren und wenn nötig eine Therapie aufnehmen. Viermal jährlich muss der junge Erwachsene, der gelegentlichen Marihuana-Konsum zugab, zum Drogenscreening. „Sie dürfen keine Betäubungsmittel mehr nehmen“, mahnte Bock eindrücklich.

Im zweiten Tatkomplex kommt eine heute 18-Jährige ins Spiel. Nach einer „sehr unschönen“ Beziehung hatte das Mädchen einen Racheplan geschmiedet. Dazu veranlasst sah sie sich auch dadurch, dass der Ex-Freund offenbar freizügige Bilder von ihr im Internet verkaufte. Zur Erteilung eines „Denkzettels“ tat sich die inzwischen examinierte Altenpflegerin mit den 20 und 24 Jahre alten Männern zusammen. Sie luden den Ex zum Essen ein und fuhren an einen abgelegenen Ort. Außer Kontrolle geriet das Vorhaben, als die Männer damit drohten, ihm mit dem Radschlüssel „die Kniescheibe rauszuhauen“ und ihn zu überfahren. Lediglich die Bestellung von Waren im Wert von 1800 Euro über das Amazon-Konto des Opfers sei Teil des Plans gewesen, beteuerte die junge Frau. Der Betrag habe dem Erlös aus dem Verkauf ihrer Fotos entsprochen. Zulasten der 18-Jährigen wertete das Gericht, dass sie sich an der Zwangsabhebung von 1000 Euro beteiligte und den E-Scooter des Geschädigten für sich beanspruchte. Auch wenn „Selbstjustiz in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“ sei, beließ es der Vorsitzende angesichts der „Vorgeschichte der Tat“ bei einer Verwarnung sowie einer Geldauflage von 500 Euro.

Die am 15. und 20. Juli 2021 verübten, teilweise extremen Verkehrsstraftaten gehen wiederum auf das Konto des 24-Jährigen. Auf der Flucht vor der Polizei hatte der Mann, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, mehrere Unfälle verursacht und ein Polizeifahrzeug gerammt. Menschen mussten zur Seite springen, als der Straftäter anderthalb Stunden mit Geschwindigkeiten zwischen 137 und 155 Stundenkilometern durch Weinheim fuhr. „Es war pures Glück, dass niemand ums Leben kam“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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