Der Verkehrsversuch in Ladenburg biegt in die Zielgerade ein: An diesem Mittwoch soll der Technische Ausschuss (TA) um 18 Uhr im Rathaus öffentlich mehrere Vorentscheidungen treffen. Folgt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, empfiehlt es dem Gemeinderat und der letztlich alles entscheidenden Verkehrsbehörde in Heidelberg, die zunächst versuchsweise eingeführte Einbahnstraßenregelung dauerhaft beizubehalten. In der zumindest vor Ort endgültigen Sitzung, die am Mittwoch, 15. Mai, öffentlich im Domhofsaal folgt, soll sich dann der Gemeinderat ebenso dafür aussprechen, ausnahmslos auch alle Querverbindungen zwischen den beiden betreffenden Straßen als Einbahnstraßen anzuordnen.
Außerdem erfolgt gleichfalls aller Voraussicht nach die TA-Empfehlung an die Verkehrsbehörde, in der Schwarzkreuzstraße dauerhaft eine Geschwindigkeitsüberwachung zu installieren. Noch in diesem Jahr könnte – in Abstimmung mit Straßenbauamt und Verkehrsbehörde – die erste Stufe des dreiteiligen Konzepts zum Umbau der Straßenzüge umgesetzt werden. Mitsamt einer verbesserten Linksabbiegespur in der Wallstadter Straße. Dort soll – jedoch nördlich der Jahnstraße – ein weiterer Fahrbahnteiler mit Querungshilfe eingebaut werden. Darüber hinaus plant die Stadtverwaltung, bis Ende 2024 unter anderem Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren. Diese Maßnahmen deckt der aktuelle Haushalt bereits ab.
Förderprogramme müssen den städtischen Haushalt entlasten
Dagegen müssen die Maßnahmen der beiden folgenden Stufen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden. Das betrifft den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in diesem Bereich zwischen 2025 und 2027. In dieser Phase soll möglichst auch die derzeit etwas umständliche Anfahrt des Parkplatzes „Am Graben“ mit Blick auf den Tourismus und die Attraktivität der Altstadt verbessert werden. Die letzte Stufe beinhaltet die endgültige planerische und bauliche Gestaltung: Unter anderem mit breiteren Gehwegen, klimaoptimiert angepassten Grünflächen und Baumstandorten sowie weiteren baulich verengten Fahrbahnen. Dies sei jedoch nur in Kombination mit notwendigen Kanal- und anderen Leitungsarbeiten machbar. Als „zwingend erforderlich“ sieht die Verwaltung die Entlastung des städtischen Haushaltes durch geeignete Förderprogramme an.
Auf dem Tisch liegt an diesem Mittwoch außerdem der Bauantrag für den „Solarpark Ladenburg“. Auf bislang landwirtschaftlich genutzten Freiflächen westlich entlang der Bahnlinie im Stadtteil Neuzeilsheim plant der Antragsteller aus Ladenburg auf rund vier Hektar (vier große Fußballfelder) eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Zur Sicherung der Anlage dient ein 1,80 Meter hoher Stahlzaun, der aber mit einem Abstand von 15 bis 20 Zentimetern zum Boden für Kleintiere passierbar bleiben muss. Die Fläche wird laut Beschlussvorlage während des Solarparkbetriebs als Schafweide genutzt. Eine Hecke ringsherum soll dafür sorgen, dass das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird. Baumfällungen, Rodungen und größere Erdbauarbeiten seien nicht erforderlich.
Nach Ende der rund 30-jährigen Betriebszeit werde die Anlage vollständig zurückgebaut. Die Stadt profitiere mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an den Erlösen des Solarparks. Eine vertragliche Regelung werde angestrebt. Zudem profitiere die Stadt an den zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen.
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