Ilvesheim. Die Gemeinde Ilvesheim möchte einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Digitalisierung einstellen. Die Ausschreibung der Stelle hatte der Gemeinderat Ende April mehrheitlich beschlossen. Zwei Dinge boten aber Anlass für Diskussionen: zum einen die geplante Gehaltsklasse der neuen Stelle, zum anderen die Frage, wie sich die Tätigkeit des neuen Digitalisierungsbeauftragten von jener der EDV unterscheidet. Die bereits im Rathaus vorhandene EDV (oder auch IT genannt) wird aktuell mit einer Vollzeit- und einer Teilzeitstelle unterhalten.
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Nun hat die Verwaltung in einer Vorlage Stellung bezogen und die Tätigkeitsfelder der verschiedenen Bereiche genauer definiert. Doch wie unterscheidet sich die Tätigkeit von EDV und dem Digitalisierungsbeauftragten nun konkret? Insgesamt 15 Punkte nennt die Verwaltung, wenn es um die Aufgaben des neuen Beauftragten für Digitalisierung geht. Mit dabei: die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie, die Koordination beim Ausbau von digitalen Angeboten für Bürger sowie die Organisation von Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung - und zwar abteilungsübergreifend.
Kommunikation ist gefragt
Auch das Leiten von hausinternen Schulungen gehört zum Stellenprofil, genauso wie die Kommunikation nach außen. Damit ist unter anderem der „stetige Austausch mit verschiedenen Multiplikatoren und Digitalisierungspartnern“ gemeint, wie zum Beispiel Arbeitsgruppen mehrerer Kommunen, des Landes oder Bundes. Auch Bürgerbeteiligung und Kommunikation über verschiedene Kanäle (zum Beispiel die App oder soziale Medien) werden in der Verwaltungsvorlage als Anforderungen für die neue Stelle genannt.
Die Aufgaben der EDV werden mit 13 verschiedenen Aufgaben zusammengefasst. Darunter fällt auch die Betreuung von IT-Infrastruktur in der Verwaltung und der Schule. Darüber hinaus ist die EDV für die technische Umsetzung vieler angestoßener Prozesse zuständig. „Eine schnelle und immer wiederkehrende, intensive Betreuung ist insbesondere im Bürgerservicebereich notwendig“, heißt es in der Vorlage. Dort gebe es mittlerweile eine Vielzahl an technischen Geräten.
Das komplette Dokument mit den näher definierten Aufgaben ist im Internet aufrufbar - und zwar im Ratsinformationssystem der Gemeinde Ilvesheim. Über die Kalenderfunktion und den Monat „Juli“ kommt man zur Sitzung des Verwaltungsausschusses, wo die Vorlage unter der Nummer 2023/078 abgelegt ist. In den vergangenen Tagen gab es aber immer wieder Störungen mit dem System, den Nutzern wurden Fehlermeldungen angezeigt.
Der Grund, warum Ilvesheim überhaupt einen Digitalisierungsbeauftragten braucht, ist nach Angaben der Verwaltung das sogenannte Online-Zugangs-Gesetz. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Davon ist in der Praxis bislang wenig umgesetzt.
Aufwand liegt bei den Kommunen
Hauptamtsleiterin Maren Brysch-Enghofer hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die Umsetzung des auf Bundesebene gemachten Gesetzes komplett an den Kommunen hängen bleibe - sowohl finanziell als auch personell. Der oder die Digitalisierungsbeauftragte sei auchnötig, weil es „mit der technischen Umsetzung (. . .) nicht getan“ sei, erklärt Brysch-Enghofer in der Vorlage an die Gemeinderätinnen und Räte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssten informiert und mitgenommen werden.
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