Ilvesheim. Sie ist derzeit in allen Städten und Gemeinden ein Thema: die Grundsteuer. Auch in Ilvesheim hat der Gemeinderat nun über die neuen Hebesätze entschieden. Einstimmig fiel folgender Beschluss: Grundsteuer A 350 Prozent, Grundsteuer B 160 Prozent. Die Hebesätze gelten ab dem 1. Januar 2025.
Mit der Entscheidung folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung. Bei der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) lag der Hebesatz auch vorher schon bei 350, bei der Grundsteuer B (Wohnen) bedeuten die 160 nominal eine deutliche Absenkung, früher waren es 360.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Verfahren für die Ermittlung der Grundsteuer gekippt. Daher wurde eine Reform nötig. Hierbei hat sich einiges geändert, und die Sorge vieler Eigentümer ist, dass sie in Zukunft deutlich mehr zahlen müssen. Nun muss man wissen, dass sich der zu zahlende Steuerbetrag aus dem Messbetrag und dem Hebesatz errechnet. Letzterer wird von den Kommunen festgelegt. Sie können also zum Beispiel einem höheren Messbetrag mit einem geringeren Hebesatz entgegenwirken - und so dafür sorgen, dass die Kosten für den Steuerzahler nicht zu hoch werden. Es wird sich aber nicht vermeiden lassen, dass manche Menschen mehr und manche weniger Grundsteuer zahlen als früher.
Ilvesheim will nicht mehr Geld durch mehr Grundsteuer
Die Grundsteuer fließt direkt an die Kommunen. Das heißt auch, dass eine höhere Grundsteuer mehr Einnahmen für die Stadt oder Gemeinde bringen könnte. Ilvesheim will diese Situation aber nicht ausnutzen. „Wir haben uns dem Ziel der Aufkommensneutralität verpflichtet“, bekräftigt Bürgermeister Thorsten Walther (SPD). Für Verstimmung sorgt in den Kommunen allerdings, dass Bund und Land die Verwaltungen aufgefordert haben, keine bedeutenden Mehreinnahmen zu erzielen. Dies sei ein Widerspruch zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, heißt es in Ilvesheim.
Und andere Städte und Gemeinden wollen genau von diesem Recht Gebrauch machen. Sie könnten die Hebesätze so gestalten, dass sie Mehreinnahmen erzielen. Ein Beispiel dafür ist Edingen-Neckarhausen, dessen Finanzlage sehr angespannt ist.
Noch liegen bei weitem nicht alle Messbeträge für die neue Grundsteuer vor. Auch aus diesem Grund hat sich Ilvesheim entschieden, bei der Grundsteuer A den Hebesatz nicht zu verändern. Damit dieser „aufkommensneutral“ wäre, müsste er deutlich erhöht werden, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung. Dort steht weiter, dass dies aber bei Landwirten zu erheblichen Mehrbelastungen führe, wenn sie sowohl für die Ackerfläche als auch für das Wohnhaus plötzlich deutlich mehr Steuern zahlen müssten. Bei der Grundsteuer B stehen schon mehr Messbeträge fest, weshalb die Kommune sich bereits für den neuen Hebesatz (160 %) entschieden hat.
Hebesätze werden sich im nächsten Jahr noch einmal ändern
Wichtig: Wegen fehlender Datengrundlage und anderer rechtlicher Unsicherheiten ändern sich die Hebesätze 2026 vermutlich noch einmal. Deshalb schreibt auch die Ilvesheimer Verwaltung: „Nach Evaluation der tatsächlichen Grundsteuererträge im Jahr 2025 müssen die beiden Hebesätze unter Beachtung der Finanzlage der Gemeinde Ilvesheim spätestens mit Wirkung ab dem Jahr 2026 erneut errechnet und angepasst werden.“
Die Mitglieder des Gemeinderats begrüßen das Vorgehen der Verwaltung, üben aber Kritik am Land. Dieses hatte ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht, in dem mögliche Hebesätze genannt wurden, die die Kommunen erheben müssten, damit die Grundsteuer aufkommensneutral ist. „Ich weiß nicht, wie das Land auf diese Zahlen kommt“, sagt Peter Riemensperger. „Hier wurden von Seiten des Landes handwerkliche Fehler gemacht“, moniert Rolf Sauer (SPD).
Ralf Kohl (CDU), dessen Fraktion vor etwas mehr als einem Jahr einen Antrag zum Thema gestellt hatte, „kann mit dem Vorgehen der Gemeinde leben“. Michael Haug (Grüne) sagt, es sei wichtig, dass die Grundsteuer „aufkommensneutral“ bleibe. Peter Riemensperger hatte ein Rechenbeispiel in die Gemeinderatssitzung mitgebracht. Er sei mit seinem Haus noch glimpflich davongekommen, sagt er. Früher zahlte er 374 Euro Grundsteuer im Jahr, in Zukunft sind es 455.
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