Mobilität

Wohin mit den E-Rollern in den Innenstädten?

Die Städte haben kreuz und quer herumliegenden E-Scootern den Kampf angesagt. Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg weisen immer mehr feste Abstellflächen und Verbotszonen aus. Worms mutmaßt eine "Guerilla-Taktik"

Von 
Bernhard Zinke
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In Worms gab es E-Roller kurzfristig zu leihen. Mittlerweile sind die Fahrzeuge wieder verschwunden. Auch in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg gibt es Konflikte durch Wildparker. © B. zinke

Rhein-Neckar. Die türkisfarbenen E-Roller sind eine praktische Sache. Kurze Wege durch die Innenstadt lassen sich bequem und schnell an de Staus vorbei erledigen. Mit einer App lassen sie sich starten - und fast überall auch wieder parken. Genau das ist das Ärgernis: Die Roller liegen kreuz und quer auf den Fuß- und Radwegen herum. Und sind damit sprichwörtlich Stein des Anstoßes. Dem schieben nun immer mehr Kommunen auch in der Region einen Riegel vor. Sie erlauben nur noch feste Abstellplätze, um das Chaos rund um die Roller zu reduzieren. Wer außerhalb dieser Flächen parkt, kann die Roller-Miete nicht beenden. Sowohl Mannheim als auch Ludwigshafen und Heidelberg geben mittlerweile klare Regeln und Plätze für ihre Innenstädte vor.

Acht Abstellflächen in der Heidelberger Altstadt

In Heidelberg sind aktuell rund 1800 E-Scooter unterwegs. Weil sich auch hier ein ordentlicher Wildwuchs entwickelte, hat die Verwaltung diesem nun einen Riegel vorgeschoben. In der Altstadt gibt es seit März acht Abstellflächen für die Tretroller. Damit sei zumindest auf einer Fläche von 1,3 Quadratkilometern die Situation entschärft und das Stadtbild verbessert worden. Leider gebe es an einigen, wenigen Stellen noch Probleme. Perspektivisch sollen die Anbieter noch mehr in die Pflicht genommen werden.

Aktuell fordere die Stadt die Vermieter auf, falsch abgestellte Roller abzuholen. „Diese kommen der Aufforderung in der Regel schnell nach“, so ein Stadtsprecher. Mittelfristig sollen die Abstell- und Verbotszonen im gesamten Stadtgebiet klar geregelt werden. Die Stadt feile aktuell an den Details. Konflikte mit den E-Scootern gibt es auch in Mannheim. Deshalb hat der Gemeinderat zuletzt im Mai eine Mischung aus festen Abstellflächen an zentralen Plätzen der Innenstadt und dem „Free Floating“, also dem Roller-Parken ohne räumliche Einschränkung, beschlossen. Wo es die festen Abstellflächen gibt, ist das Free Floating um Umkreis von 200 Metern verboten. Schon im vergangenen Dezember wurden drei „VRN Mobilstationen“ eingerichtet, wo es neben Rollern auch Fahrräder und Autos zum Leihen gibt.

Perspektivisch will die Mannheimer Verwaltung aber auch hier weitere Bereiche in der Stadt festlegen, in denen es feste Abstellflächen für die Roller gibt. Zuerst werde man die Innenstadt unter die Lupe nehmen, wo die Nachfrage nach den Rollern und die Flächenkonflikte natürlich besonders hoch seien, informiert eine Stadtsprecherin.

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass auch in den Stadtteilen derartige Regelungen folgen. Bei der Ludwigshafener Stadtverwaltung kennt man die Klagen über kreuz und quer herumliegende E-Scooter ebenfalls zu Genüge. Deshalb hat die Stadt rund 180 Stellflächen für die Roller festgelegt. Diese werden in den Systemen der Anbieter bereits angezeigt, wie ein Stadtsprecher informiert. Jetzt arbeite die Stadt daran, die Stellflächen auch sichtbar für die reale Welt zu markieren. Aktuell seinen etwa fünf bis zehn Prozent der Stellflächen eingezeichnet, unter anderem am Pfalzbau.

„Guerilla-Taktik“ von Tier in Worms

In Worms ringen die Stadt und der E-Scooter-Anbieter Tier um eine Abmachung. Nachdem die Stadt dreimal auf E-Mails des Berliner Unternehmens nicht geantwortet hatte, schuf der Verleiher Fakten, stellte ohne Genehmigung 300 Roller im ganzen Stadtgebiet auf. Die Stadt ging gegen die „Guerilla-Taktik“ vor. Tier musste seine E-Scooter nach zweieinhalb Wochen wieder einsammeln.

„Grundsätzlich sind wir offen gegenüber neuen Möglichkeiten, die das Mobilitätsangebot in unserer Stadt erweitern beziehungsweise sinnvoll ergänzen“, sagt Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst. Ein neues Angebot dürfe aber nicht zu neuen Gefahrenstellen im Verkehrsraum führen. Teilweise habe man die Roller in Büschen und Einfahrten vorgefunden. Einem Free-Floating-Prinzip erteilt die Nibelungenstadt eine klare Absage.

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Immerhin haben sich die beiden Streitparteien nun offensichtlich zu einem Gespräch zusammengefunden und die gegenseitigen Positionen ausgetauscht. Tier könne nun eine Sondernutzung bei der Stadt beantragen, formuliert der Dezernent das weitere Vorgehen. Die Stadt werde den Antrag vor allem unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit prüfen. Es müsse klar definiert sein, auf welchen Flächen die E-Scooter abgestellt werden dürfen.

Grundsätzlich gegen die Roller sei man nicht. Aber es könne nicht erlaubt werden, Roller entlang der Bundesstraßen oder in der Nähe der Welterbestätten abzustellen.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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