Immobilien - Heidelberg will kontrollieren, ob Mietern gekündigt wird, um beispielsweise an Touristen zu vermieten

Heidelberg schiebt Kurzzeit-Vermietungen einen Riegel vor

Von 
Jasper Rothfels
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Wohnungen lukrativ auf Zeit – etwa an Touristen – zu vermieten, soll schwieriger werden. © Philipp Rothe

Heidelberg. Dass einem Mieter die Wohnung gekündigt wird und diese kurz darauf im Internet auf einer „Homesharing“-Plattform zu anderen Zwecken angeboten worden sein soll, hat man in Heidelberg schon mehrmals gehört. So etwas sei schon angezeigt und von der Fachstelle für Zweckentfremdungsverbot überprüft worden, sagt eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Zwar spricht sie von „wenigen Einzelfällen“, aber auch diese könnten theoretisch zur Verschärfung des Wohnraummangels beitragen. Um diesen besser bekämpfen zu können, tritt am Mittwoch eine strengere Satzung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft.

Die Kernpunkte: Wer in Heidelberg künftig eine Ferienwohnung anbietet oder mehr als die Hälfte seiner Wohnung für zahlende Gäste bereitstellt, muss dies registrieren lassen - unabhängig von der Dauer und Häufigkeit einer „Kurzzeitvermietung“. Eine solche Vermietung ist laut Sprecherin in der Regel „deutlich lukrativer“ als eine „normale“, auch wenn sie mehr Aufwand bedeute. Verkürzt wird auch die Zeitspanne, in der eine Wohnung ohne behördliche Genehmigung für Gäste „zweckentfremdet“ werden darf - von bisher unter sechs auf zweieinhalb Monate. Auch sind Verwalter und Vermittler von Wohnraum hinsichtlich der Nutzung auskunftspflichtig. Zudem kann die Stadt bei den Homesharing-Plattformen Daten der Vermietenden erfragen.

Neue Fälle unterbinden

„Wir hoffen, dass neue Fälle von Zweckentfremdung unterbunden und unzulässige bestehende entdeckt und beseitigt werden können“, so die Sprecherin. Durch die neue Satzung, die von der Verwaltung initiiert und vom Gemeinderat beschlossen wurde, „soll die Zahl der dauerhaft vermieteten Wohnungen erhalten werden.“ Kurzzeitig vermietet wird Wohnraum zum Beispiel an Touristen, Medizintouristen und Gastprofessoren sowie an Erasmus-Studenten und Handwerker. Gesondert erfasst wird das nicht.

Der Mieterverein Heidelberg begrüßt die neue Satzung. Heidelberg gehöre zu den „Schwarmstädten“, für die der durchschnittliche deutsche Trend, dass die Nachfrage nach Wohnraum auf lange Sicht sinken könne, nicht zutreffe, sagt die Geschäftsführerin Annett Heiß-Ritter. Die Entwicklung in der Stadt sei gegenläufig und der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum „extrem groß“, auch sei nicht abzusehen, dass der Druck „in irgendeiner Weise nachlässt“.

Schwierige Mietsituationen

  • In Heidelberg lebt etwa ein Viertel der Haushalte (22 437) in zu teuren oder zu kleinen Wohnungen. Das hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung für das Jahr 2018 in einer Studie ermittelt, auf die der Mieterverein Heidelberg hinweist.
  • Weitere Erkenntnis: 2018 gaben in Heidelberg 53,35 Prozent der Haushalte mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttowarm-Miete aus, im Bundesschnitt waren es 31,40 Prozent der Haushalte.
  • Laut Mieterverein ist anerkannt, dass ein Wohnkosten-Anteil an den Ausgaben von mehr als 30 Prozent vor allem Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen häufig in finanzielle Engpässe treibt.
  • 29,84 Prozent der Haushalte mussten über 40 Prozent ihres Geldes für das Wohnen ausgeben, 15,69 Prozent über 50 Prozent. 

 

Bislang hat der Mieterverein ebenso wie die Kommune keine verlässlichen Daten zur Zahl der längerfristigen touristischen Kurzzeitvermietungen in Heidelberg. Dank der neuen Auskunftspflicht für Dienstleister und Plattformen sowie der geplanten Registrierungsnummer für Angebote könne man künftig aber „mit einer höheren Transparenz rechnen“, so Heiß-Ritter. „Durch die neue Satzung ist zwar nicht mit einer schnellen und zahlenmäßig hohen Entspannungswirkung auf dem Wohnungsmarkt zu rechnen, aber aus unserer Sicht ist wichtig, dass alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden.“

Die gesetzliche Grundlage für die neue Satzung hatte der Landtag in Stuttgart im Februar mit einer Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geschaffen. Kommunen mit Wohnraummangel, zu denen Heidelberg offiziell gehört, wurde damit die Möglichkeit zur Einführung der Auskunftspflichten gegeben. Damit könne man besser nachprüfen, „ob die jeweilige Nutzung zulässig ist“, so die damalige Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Eine Airbnb-Sprecherin teilt auf Anfrage mit, Wohnraumschutz sei für die Plattform „ein wichtiges Thema, weshalb wir uns für einen konstruktiven Austausch mit Städten wie Heidelberg einsetzen, um zu fairen und verhältnismäßigen Regeln für Homesharing und zum Schutz von Wohnraum beizutragen“. Die Mehrheit der Airbnb-Gastgeber seien „Privatpersonen, vom Studierenden bis zur Rentnerin, die gelegentlich ihr Zuhause vermieten“. Vertreter des Haus- und Wohnungseigentümerverbandes Haus & Grund Heidelberg und Umgebung äußerten sich nicht zur neuen Satzung, da sie bereits im Urlaub seien.

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