Heidelberg. Die Kosten für Anwohnerparkausweise in Heidelberg steigen ab kommenden Jahr deutlich an. Statt drei Euro pro Monat kosten diese dann zehn Euro - in den kommenden Jahren ist insgesamt eine Verdreifachung geplant. Das hat die Stadt Heidelberg nach einem Antrag der Grünen Fraktion im Gemeinderat beschlossen. Ausgenommen von der Preissteigerung sind Inhaber eines Heidelberg Passes oder Heidelberg Passes Plus. Wie die Besucherkarten verteilt werden sollen ist derzeit noch unklar. Fest steht nur, dass sie nicht mehr inklusive ausgestellt werden sollen.
120 Euro fallen im kommenden Jahr für einen Anwohnerparkausweis an. Orientiert habe sich die Stadt dabei an den Kosten in anderen Städten wie Tübigen, die die Kosten ebenfalls auf 120 Euro erhöht haben. Auch die Kosten für eine Dauerkarte in Parkhäusern habe als Vergleich gedient, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Stadtwerke Heidelberg, die Dauerparkplätze in einigen Parkhäusern vermieten, geben die Höhe der Kosten mit etwa 102 Euro für Anwohnerinnen und Anwohner und etwa 120 Euro für Pendlerinnen und Pendler an. Anders als zuvor angekündigt sind die Anwohnerparkausweise damit teurer als die Dauerparkplätze in Parkhäusern. Das bestätigte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Dennoch sollen die fehlende Garantie für einen Parkplatz, kein Witterungs-, Diebstahl- und Vandalismus-Schutz und der Zeitaufwand sowie die Wegstrecke zum Suchen eines Parkplatz eine Minderung der Kosten bewirkt haben - wenn auch nicht so viel, dass die Gebühren günstiger als ein Dauerstellplatz wären.
Preissteigerungen ab 2022
- 1993 wurde der Höchstsatz für das Anwohnerparken vom Bund auf 30,70 Euro im Jahr festgelegt.
- Seit Juli können die Kommunen in Baden-Württemberg selbst über die Parkgebühren entscheiden – eine Obergrenze gibt es nicht.
- Die Stadt Heidelberg hebt die Preise in drei Stufen, jeweils zum 1. Januar der kommenden Jahre, an.
- 2022 kostet ein Anwohnerparkausweis 120 Euro, 2023 fallen 240 Euro an Kosten an und 2024 steigert sich der Preis um weitere 120 Euro auf 360 Euro.
- Für Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg Passes erhöhen sich die Kosten nicht.
Ausnahmen mit Heidelberg Pass
„Das ist ein vertretbarer Weg“, findet Oberbürgermeister Würzner und begründet: „Mit dem Parkausweis haben Anwohner ein Privileg gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, um öffentlichen Raum zu nutzen. Das sollte auch mit einem angemessenen Preis verbunden sein.“ Ausnahmen gelten dabei für Inhaberinnen und Inhaber eines Heidelberg Passes. Diese seien aufgrund ihrer finanziellen Situation von den Preissteigerungen ausgenommen. Auch außerhalb des Passes soll es eine soziale Staffelung geben. Das ergänzte eine Sprecherin der Stadt zur Pressemitteilung. Wenn Personen auf ein Auto angewiesen seien, so könnten individuelle Lösungen gefunden werden.
Ein weiteres Argument für die Preissteigerung sei der Anreiz zum Umstieg auf nachhaltigere Mobilität gewesen. Klima-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain erklärt hierzu: „Wir möchten Anreize setzen, andere Verkehrsträger zu nutzen sowie das Fahrzeug in der eigenen Garage oder Tiefgarage abzustellen. Das wäre ein Plus für Verkehrssicherheit, kommunalen Klimaschutz und das Stadtbild.“ Vor dem Hintergrund, umweltfreundlichere Mobilität ausbauen zu wollen, habe die Grüne Fraktion im Gemeinderat den Antrag auf die Erhöhung erst gestellt. Das geht aus dem Antrag der Partei beim Oberbürgermeister hervor.
1,6 Millionen Euro für Haushalt
Wohin das Geld aus den erhöhten Einnahmen fließt, kann jedoch nicht genau gesagt werden, da es zunächst wie andere Einnahmen in den Haushalt der Stadt fließt. Dabei wird mit zusätzlichen Einnahmen von 1,6 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Ein Verlust von zehn Prozent der Parkausweise sei dabei pro Preissteigerung eingerechnet. Bisher betrugen die Einnahmen 570 000 Euro.
Seit 1993 war die Obergrenze für Bewohnerparkgebühren einheitlich vom Bund auf 30,70 Euro beschränkt und wurde seitdem nicht angehoben. Im vergangenen Jahr wurde das Straßenverkehrsgesetz angepasst, sodass Länder eigenständig über die Höhe der Parkgebühren entscheiden können. In Baden-Württemberg wurde diese Aufgabe im Juli dieses Jahres an die Kommunen als örtliche und untere Straßenverkehrsbehörden weitergegeben. Eine Obergrenze wurde dabei nicht festgelegt, sodass die Kommunen freie Hand bei der Festlegung der Gebühren haben.
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