Lärmschutz

Wo jetzt Tempo 30 in Heddesheim kommt

Aus Gründen des Lärmschutzes gilt in Heddesheim an vielen weiteren Stellen künftig Tempo 30. Ein Überblick über die neuen Bereiche.

Von 
Hans-Jürgen Emmerich
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Heddesheim, 25.7.2024: Schild "Tempo 30, Lärmschutz" in der Schaafeckstraße, Höhe Badischer Hof. © Hans-Jürgen Emmerich

Heddesheim. In der Gemeinde Heddesheim werden die Tempo-30-Bereiche ausgeweitet. Was der Gemeinderat im Dezember 2024 im Zuge der 1. Fortschreibung der Lärmaktionsplanung beschlossen hatte, wurde jetzt von der zuständigen Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises offiziell angeordnet. Das hat Bürgermeister Achim Weitz am Donnerstag im Gemeinderat mitgeteilt. Unter anderem in der Schaafeckstraße (Bild) gilt schon länger Tempo 30. Nun kommen weitere Straßen hinzu.

Es geht um den Schutz der Anwohner

Ziel ist der Schutz der Bevölkerung durch die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen betroffener Anwohner zusammengestellt.

Mit Anordnung vom 6. Juni hat nun die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises an folgenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet:

  • auf der Unterdorf-/Viernheimer Straße (L 631) vom Kreuzungsbereich L 541/ K 4134 bis zur Einmündung Wielandstraße auf 30 km/h ganztags in beiden Fahrtrichtungen
  • auf der Großsachsener Straße/ Oberdorfstraße (L 541) vom Gebäude Großsachsener Straße 19 a bis zur Einmündung Leutershausener Straße auf 30 km/h nachts in beiden Fahrtrichtungen und von der Leutershausener Straße bis zur Einmündung L 631/K 4134 auf 30 km/h ganztags in beiden Fahrtrichtungen
  • auf der Mannheimer Straße (L 541) zwischen dem Kreuzungsbereich L 631/ K 4135 und dem Ortsausgang auf 30 km/h ganztags in beiden Fahrtrichtungen
  • auf der Werderstraße (K 4135) vom Kreuzungsbereich L 541/ L 631 bis zur Einmündung Weidigstraße auf 30 km/h ganztags in beiden Fahrtrichtungen
  • auf der Muckensturmer Straße (K 4134) zwischen den Einmündungen Grabenstraße und Memelstraße auf 30 km/h nachts in beiden Fahrtrichtungen

Die Beschilderung wird bis Mitte Juli entsprechend den nachfolgenden Verkehrszeichenplänen durch die Straßenmeisterei Weinheim vorgenommen.

Redaktion Aus Leidenschaft Lokalredakteur seit 1990, beim Mannheimer Morgen seit 2000.

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