Heddesheim - An der Grenze zu Mannheim, Ilvesheim und Ladenburg potenzieller Standort / Am Donnerstag Thema im Gemeinderat

Windräder vor den Toren der Gemeinde?

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Anja Görlitz
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Windräder nahe Stralsund: Im windreichen Norden Deutschlands ist die Gewinnung von Windenergie verbreitet. Hierzulande eher weniger.

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Dürfen sich im äußersten (Süd)-Westen Heddesheims eines Tages Windräder drehen? Diese Frage wird wohl in den kommenden Monaten beantwortet.

Der Nachbarschaftsverband Heindelberg-Mannheim erarbeitet derzeit den Teilflächennutzungsplan "Windenergie". Darin sollen sogenannte "Konzentrationszonen" ausgewiesen werden, auf denen künftig Windenergieanlagen (WEA) erlaubt sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Außerhalb dieser Flächen darf dann kein Windrad gebaut werden.

Noch liegt dieser Teilflächennutzungsplan als Vorentwurf vor. Das Areal links und rechts der Landstraße 541, an der Grenze von Heddesheim zu Mannheim, Ilvesheim und Ladenburg, ist darin eine von 17 möglichen Konzentrationsflächen für Windkraft (KZW). Sie trägt die Nummer 3. Im Juli hat der Nachbarschaftsverband seine Mitglieder-Gemeinden angeschrieben. Diese sollen nun bis April 2016 zu dem Vorentwurf Stellung nehmen.

Bürger-Info am 8. Oktober

Ebenso findet vom 1. Oktober bis 10. November die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Interessierte können die Planungsunterlagen in den Rathäusern einsehen, außerdem gibt es Informationsveranstaltungen für Bürger. Die Heddesheimer sind dazu am Donnerstag, 8. Oktober, 19 Uhr, in die Mehrzweckhalle nach Schriesheim (Sportzentrum) eingeladen.

Bereits am Donnerstag, 1. Oktober, 17 Uhr, setzt sich der Gemeinderat Heddesheim mit der Thematik auseinander. Ein Beschluss über die von der Gemeinde abzugebende Stellungnahme fällt dabei aber noch nicht. Zunächst sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung abgewartet werden. Nach dem derzeitigen Sachstand sieht die Verwaltung den geplanten Standort KZW 3 kritisch, wie es in den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung heißt.

"Landschaftsbild beeinträchtigt"

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sei das Gemeindegebiet "durchzogen bzw. umgeben von einer Vielzahl von Infrastrukturanlagen, die das Orts- und Landschaftsbild (...) negativ prägen", so die Begründung. Ferner sei der Standort aufgrund der "geringen Windgeschwindigkeiten nur bedingt für eine wirtschaftliche Windenergienutzung geeignet", weswegen man im Fall der Fälle mit "besonders großen und leistungsfähige Anlagen mit Gesamthöhen von rund 200 Metern" rechnen müsse. Diese wiederum würden auf dem offenen, ebenen Gelände "besonders massiv in Erscheinung treten und eine zusätzliche Beeinträchtigung des vorbelasteten Landschaftsraumes und der nah gelegenen Wohnbereiche mit sich bringen".

Wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit im November abgeschlossen ist, werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, von der Verbandsverwaltung zusammengefasst und den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Diese können dann bis April 2016 ihre Stellungnahmen abgeben. Welche Flächen im weiteren Planungsverfahren verbleiben, entscheidet die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands. Ist der Teilflächennutzungsplan irgendwann beschlossen und damit klar, wo Windräder stehen dürften, heißt freilich auch das noch nicht, dass sie dort auch tatsächlich stehen werden. Jedenfalls müssen sich zunächst Investoren finden, die an einen gewinnbringenden Betrieb an den jeweiligen Standorten glauben.

Teilflächennutzungsplan Windenergie: So geht's weiter

Um zu steuern, wo künftig Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden könnten, stellt der Nachbarschaftsverband den Teilflächennutzungsplan Windenergie auf.

Derzeit liegt ein Vorentwurf dieses Plans vor. Auf der Basis verschiedener Ausschlusskriterien wurden darin 17 Konzentrationszonen für Windenergie (KZW) ausgewiesen. Nur dort sollen WEA möglich sein.

Die KZW 3 mit einer Größe von rund 45 Hektar (max. vier mögliche WEA) liegt im Langgewann, größtenteils auf Heddesheimer Gemarkung. An ihren Rändern reicht die KZW 3 auf die Gemarkungen von Mannheim, Ilvesheim und Ladenburg.

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 1. Oktober bis 10. November statt. In dieser Zeit können Bürger Stellung nehmen.

Eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet am 8. Oktober, 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Schriesheim statt.

Wenn auch die Verbandsgemeinden ihre Stellungnahmen abgegeben haben, entscheidet die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverband, welche der 17 Konzentrationsflächen weitergeplant werden. agö

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