Heddesheim. Das Planfeststellungsverfahren für das Umspannwerk Mannheim-Ost in Heddesheim hat noch immer nicht begonnen. Das geht aus der Antwort des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe auf eine Anfrage dieser Redaktion hervor.
Wie sieht das Verfahren aus?
Bei dem Vorhaben Umspannwerk Mannheim-Ost handelt es sich laut RP um zwei voneinander getrennte Planfeststellungsverfahren. Dabei geht es zum einen um das 380-kV-Umspannwerk der Netze BW und zum anderen um die 110-kV-Schaltanlage der MVV. Die Anlage der Netze BW dient als Verbindungspunkt zwischen dem Höchstspannungsnetz (380 kV) und dem Mittelspannungsnetz (110 kV) der MVV.
Wann wurden die Anträge eingereicht?
Im Mai hatten beide Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt, dass sie die Unterlagen einreichen. Allerdings gab es dazu mehrfach Nachforderungen der Genehmigungsbehörde. Die TransnetBW hat nach Angaben des RP am 22. Oktober die (weiter) überarbeiteten Antragsunterlagen für das 380-kV-Umspannwerk Mannheim Ost eingereicht. Diese würden noch auf Vollständigkeit geprüft. „Die im August eingereichten Unterlagen waren nicht vollständig“, ergänzt das RP.
Bis wann sind die Unterlagen vollständig?
Auch bei der MVV war die Behörde nicht zufrieden mit dem eingereichten Material. Die Antragsunterlagen für die 110-kV-Schaltanlage Mannheim Ost würden aktuell von der MVV Energie AG überarbeitet. „Nach der Einreichung müssen auch diese einer erneuten Vollständigkeitsprüfung unterzogen werden“, schreibt die Behörde. „Letzte formelle Änderungswünsche des Regierungspräsidiums werden gerade bearbeitet, sodass in Kürze finale Unterlagen beim RP vorliegen werden“, heißt es dazu von der MVV. Die Vollständigkeitsprüfung für das Vorhaben der TransnetBW GmbH sollte in dieser Woche abgeschlossen werden. Wie lange diese Prüfung für die Unterlagen der MVV dauern kann, lässt sich laut RP noch nicht sagen, „da die Unterlagen der Planfeststellungsbehörde noch nicht vorliegen“.
Wann beginnt das Planfeststellungsverfahren?
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann das Planfeststellungsverfahren beginnen. „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die Verfahren noch in diesem Jahr eingeleitet werden können“, teilt die RP-Pressestelle mit.
Gibt es eine Prognose zur Dauer des Verfahrens?
Ein Planfeststellungsverfahren dauert laut RP in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten. In diesem Fall handelt es sich jedoch um zwei Planfeststellungsverfahren. „Zudem können sich in den Anhörungsverfahren noch offene Punkte ergeben oder Planänderungen erforderlich werden“, schreibt das RP. Daher könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbare Prognose zur Dauer der Verfahren gestellt werden.
Wer sind die Antragsteller?
Transnet BW und MVV Energie AG sind bei der Planung des Umspannwerks Projektpartner. „Daher betreiben wir das Planfeststellungsverfahren gemeinsam und erwarten, dass das RP in Kürze das Verfahren eröffnet“, heißt es von der MVV. Der Bau des von TransnetBW geplanten 380-kV-Umspannwerks ist nur sinnvoll, wenn auch die 110-kV-Schaltanlage der MVV Energie AG realisiert wird.
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