Heddesheim. Der Gemeinderat von Heddesheim kommt am Donnerstag, 25. September, um 17 Uhr im Bürgerhaus zu seiner ersten öffentlichen Sitzung nach der Sommerpause zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehrere Auftragsvergaben und gleich zu Beginn die Fragezeit für Einwohner. Außerdem ist eine erneute Änderung des Bebauungsplans „Mitten im Feld II“ geplant, der seit 2019 rechtskräftig ist. Nur noch wenige Grundstücke sind unbebaut.
Im Jahr 2021 wurde der Bebauungsplan für das Gebiet des Nahversorgungszentrums das erste Mal geändert. Eine weitere Änderung im Jahr 2024 betraf Regelungen zur Stellplatzverpflichtung sowie die Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke nördlich der Badenerstraße. Nun ist eine dritte Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt. Sie betrifft das rund 1.600 Quadratmeter große Grundstück, welches im Norden des Baugebietes liegt. Hier soll laut Vorlage der Verwaltung künftig eine Bebauung mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss ermöglicht werden.
Die Gemeinde hat das genannte Grundstück an einen Bauträger veräußert. Dieser will hier zwei dreigeschossige Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 24 bis 28 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage errichten. Der gültige Bebauungsplan sieht für das genannte Grundstück eine dreigeschossige Bebauung von maximal 10,5 Metern Höhe bei einem Flachdach und 11,5 Meter bei einem Pultdach vor.
Gebäude könnten 2,50 Meter höher werden
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll künftig ermöglicht werden, dass ebenfalls ein weiteres Staffelgeschoss errichtet werden kann. Dafür muss die zulässige Gebäudehöhe um 2,50 Meter erhöht werden. „Eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss ist bereits in unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden, sodass sich die geplante Änderung, gewissermaßen als Bindeglied, sehr gut in die städtebauliche Gesamtplanung als auch in das bauliche Umfeld einfügen würde“, erläutert das Hochbauamt dazu. Sie verweist auf eine ähnliche Bebauung im Brahms-Quartier und am Nahversorgungszentrum.
Die Anhebung der Gebäudehöhe in Verbindung mit der Ermöglichung eines weiteren Staffelgeschosses hätte laut Verwaltung auch eine höhere und bessere Ausnutzung des Grundstücks zur Folge. Diese ermögliche zum einen die Schaffung von zusätzlichem, dringend benötigtem Wohnraum, bei etwa gleichem Flächenverbrauch, und zum anderen eine bessere Wirtschaftlichkeit von Wohnbauvorhaben. „Somit trägt die geplante Änderung auch zur Minderung der aktuellen Wohnungsknappheit bei“, erläutert das Hochbauamt.
Die Gemeinde will die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB vornehmen. Dann ist kein Umweltbericht erforderlich. In einem ersten Schritt muss der Gemeinderat nun die Aufstellung beschließen und den Planentwurf billigen. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden.
Die Sitzung findet ausnahmsweise im großen Saal des Bürgerhauses im Erdgeschoss statt. Grund sind Dachsanierungsarbeiten im Gebäude. Normalerweise tagt der Gemeinderat dort direkt unter dem Spitzdach des Bürgerhauses.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heddesheim_artikel,-heddesheim-bringt-penthouse-mehr-wohnraum-in-heddesheim-_arid,2330203.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heddesheim.html