Ein weiteres Thema der „Sommersitzung“ des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) waren die freigegebenen Abfälle aus dem Rückbau des AKW Biblis. Seit Jahren wird in der Sache mit harten Bandagen gestritten, sehr zum Ärger der ZAKB-Verantwortlichen. „Erhebliche sechsstellige Beträge an Rechtsanwaltskosten“ habe man mittlerweile aufbringen müssen, erklärte Matthias Schimpf. Geklagt worden sei auch mit Unterstützung des Landes, was bitter aufstieß. Man fühle sich so in seinem gesetzlichen Auftrag teilweise gehindert, monierte der Vorstandsvorsitzende.
VGH bestätigt Nutzung der Deponie in Büttelborn
Dennoch ist der Weg für die Mitbenutzung der Deponie in Büttelborn und die Anlieferung der Abfälle frei. Den „Sofortvollzug“ hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in letzter Instanz mit Urteil vom 4. Februar bestätigt. Schwach radioaktive Reststoffe dürfen somit im Zuge der Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich überführt werden.
Als geeignete Anlage zur Aufnahme der Abfälle war die Deponie Büttelborn bereits 2022 definiert worden. Als Eigentümer des Deponiegrundstücks hatten zuletzt die Riedwerke im Frühjahr einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Darmstadt gestellt. Auf diese Weise sollte dem ZAKB die Nutzung des Grundstücks untersagt werden. Den Antrag hat das Landgericht abgelehnt.
Weitere Fragen sind derweil noch offen: Im Klärungsprozess mit den Beteiligten befinden sich vor allem die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Verhandlung eines angemessenen Entgelts.
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