Landau. Der Prozess um den Raubmord von Mörlheim vor dem Landgericht Landau ist noch vor Verlesung der Anklage unterbrochen worden. Der Verteidiger des 24-jährigen Angeklagten hat einen Richter der Ersten Großen Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt. Dieser gehörte dem Schwurgericht bereits beim ersten Prozess um die Bluttat von Mörlheim an.
Wie berichtet, soll der 24-Jährige an dem Mord an einer 86-Jährigen in dem Landauer Ortsteil im Mai 2016 beteiligt gewesen sein. Zwei 25 und 30 Jahre alte Männer sind im vergangenen Februar bereits wegen dieser Tat zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 12. Februar hat der abgelehnte Richter nun Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Über den Antrag entscheidet dann eine Kammer mit anderer Besetzung.
Im ersten Urteil zeigte sich die Kammer überzeugt, dass die beiden 25 und 30 Jahre alten Männer die allein lebende alte Frau nachts in ihrem Haus am Ortsrand von Mörlheim überfallen, mit Tritten und Schlägen schwer verletzt und sterbend zurückgelassen haben. Der nun vor Gericht stehende 24-Jährige war zunächst untergetaucht. Die Verurteilten hatten ihn in ihren Aussagen schwer belastet und damit die Ermittlungen in Gang gebracht.
Nach Auskunft von Oberstaatsanwältin Anne Herrmann wurde am Tatort zudem eine DNA-Spur des jetzt vor Gericht stehenden Mannes gesichert. Die Männer gehörten einer überregional agierenden Bande an, die ihren Lebensunterhalt mit Betteln, Stehlen und Trickbetrügereien bestreitet und von Mannheim aus agiert. (sin)
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