Blaulicht

Zehnjährigem Süßigkeiten angeboten - Tatverdacht gegen Sexualstraftäter nicht bestätigt

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pol/jab
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Maikammer. Nachdem am 27. August ein verdächtiger Mann in Maikammer der Polizei gemeldet wurde, hat die Kriminalpolizei Neustadt mit Unterstützung der Kriminalpolizei Landau umfangreiche Ermittlungen zur Identifizierung der Person aufgenommen. In den Sozialen Medien wurde spekuliert, dass es sich um einen 61-jährigen Sexualstraftäter aus Neustadt handeln soll, teilt die Polizei mit.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen konnte der Tatverdacht gegen diesen nicht erhärtet werden.

Ein Unbekannter soll am 27. August einem Kind in Maikammer Süßigkeiten aus einem Transporter angeboten haben. Wie die Polizei mitteilte, sprach der Fahrer des weißen Transporters den Zehnjährigen nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen 14 Uhr in der Hartmannstraße an. Der Junge lehnte ab und fuhr mit seinem Tretroller davon.

Die Mutter veröffentlichte den Vorfall über soziale Medien. Dort wies man sie darauf hin, dass es sich bei dem Mann um einen Sexualstraftäter handeln soll. Daraufhin meldete die Frau sich am folgenden Montag bei der Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf und bestätigte den Tatverdacht nicht.

Die Polizei weist darauf hin, dass sie Ängste ernst nehme und stets ansprechbar sei. Sie bittet darum, jeden verdächtigen Sachverhalt sofort bei der örtlichen Polizeistelle oder über den Notruf zu melden.

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Die Beamten raten folgende Schritte, wenn Kinder davon erzählen, von Fremden angesprochen worden zu sein:

  • Loben Sie Ihr Kind dafür, dass es sich Ihnen anvertraut hat. -Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie in Ihrer Nachbarschaft vor.
  • Teilen Sie keine spekulativen Informationen über soziale Netzwerke.
  •  Melden Sie den Vorfall der Polizei. Über den Polizeinotruf 110 erreichen Sie diese zu jeder Tages- und Nachtzeit.
  • Durch das Verbreiten von Bildern können Sie sich strafbar machen und behindern die Aufklärung sowie mögliche Verurteilung eines Täters. So kann zum Beispiel eine Gegenüberstellung ihre Beweiskraft verlieren, wenn zuvor Bilder im Umlauf waren.
  • Bereiten Sie Ihre Kinder auf solche Situationen vor.
  • Eltern sollten Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit festlegen.
  • Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an.

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