Volksfest - Zelte und Fahrgeschäfte müssen in Zukunft um Mitternacht schließen / Einigung zwischen Stadt und Aufsichtsbehörde

Wurstmarkt: 24 Uhr künftig Sperrstunde

Von 
Birgit Müller
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Der Dürkheimer Wurstmarkt ist das größte Weinfest der Welt und hatte bislang keine Sperrstunde - das wird sich künftig ändern.

© Venus

Bad Dürkheim. Künftig gehen auf dem Wurstmarkt spätestens um 24 Uhr die meisten Lichter aus: Dann müssen Festzelte und Fahrgeschäfte schließen. Darauf haben sich gestern die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und die Stadt Bad Dürkheim geeinigt.

"Die Sperrstunde gilt für Fahrgeschäfte und Festzelte", so eine SGD-Sprecherin. Ob von dieser Regelung auch die "Schubkärchler", also die traditionellen Weinstände des Wurstmarkts, betroffen sein werden, sei derzeit noch nicht klar. Wann genau die Sperrstunde gelten wird, konnte die Sprecherin nicht sagen. Sie werde "schrittweise" eingeführt.

Fest stehe jedoch: Im Rahmen eines "Sanierungskonzepts" solle die 24-Uhr-Regelung in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Damit wird zum ersten Mal in der Geschichte des Dürkheimer Wurstmarkts eine offizielle Sperrstunde ausgerufen. Zuvor hatte es 598 Jahre lang beim größten Weinfest der Welt keine fest geregelten Öffnungszeiten gegeben.

Die Diskussion über die Regulierung kam offiziell in diesem Jahr ins Rollen, nachdem sich drei Anwohner mit Unterstützung eines Rechtsanwalts bei der SGD über den vom Wurstmarkt ausgehenden Lärm beschwert hatten.

Im Hinblick auf die lange Tradition und den überregionalen Stellenwert des Festes räumte die SGD dem Veranstalter - also der Stadt - aber auch künftig eine Ausnahmegenehmigung ein. Nach dieser darf es auf dem Wurstmarktgelände bist zu 70 Dezibel laut werden. Das entspricht etwa dem Lärm eines Autos, das zehn Meter entfernt vorbeifährt.

Ein stärkerer Lärmschutz könne nur unter unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden, begründete die Aufsichtsbehörde diesen Schritt.

Mit dieser Sonderregelung kommt die SGD der Stadt bereits entgegen: Die sogenannte Freizeitlärmverordnung sieht erlaubte Überschreitungen der Lärmwerte an fünf "Ereignissen" vor. Die Behörde gesteht dem Wurstmarkt hingegen neun Tage und neun Nächte zu, damit insgesamt also 18 "Ereignisse". Damit darf die zum Schutz der Nachtruhe bundesweit geltende Lärmhöchstgrenze von 45 Dezibel praktisch während des gesamten Wurstmarkts überschritten werden.

Technische Vorgaben wie etwa eine vorgeschriebene Rückwand bei Fahrgeschäften oder ins Innere des Festgeländes ausgerichtete Lautsprecher sollten bereits in diesem Jahr den ins Umland schallenden Lärm einschränken. Ein Gutachten zeigte jedoch, dass es während des Festes nachts nicht immer bei maximal 70 Dezibel blieb. "An einzelnen Messpunkten ist der vorgegebene Lärmgrenzwert an manchen Wochenenden höher ausgefallen", sagt die Sprecherin der SGD. Wie das künftig verhindert werden kann, müsse noch geklärt werden. "Ein genaues Konzept wird ab Anfang des nächsten Jahres ausgearbeitet."

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