Weinheim

Weinheim: Angeschossener 34-Jähriger in der Psychiatrie

Der 34-Jährige, der vor zwei Wochen einen Polizisten mit einem Messer bedroht hatte und angeschossen wurde, befindet sich in mittlerweile in der Psychiatrie. Das gab die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mannheim bekannt.

Von 
Gabriel Schwab
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Die Polizei versperrte beim Einsatz vor zwei Wochen Passanten den Zugang zum Tatort, dem Freizeitareal vor dem Exotenwald. © Gabriel Schwab

Der 34-Jährige, der vor zwei Wochen in Weinheim einen Polizisten mit einem Messer bedroht hatte und von diesem angeschossen wurde, befindet sich mittlerweile in einer psychiatrischen Klinik. Das gab die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mannheim bekannt, die eine erste Einschätzung über die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs gibt.

Am Montag, 20. Februar, war es am Nachmittag auf dem Calisthenics-Pfad unterhalb des großen Spielplatzes zu einem Streit zwischen einem 34-jährigen und einem 29-jährigen Weinheimer gekommen. Nach Informationen dieser Zeitung war mindestens der 34-Jährige alkoholisiert. Eine Mutter, die mit ihrer Tochter in der Nähe war, rief wegen der heftigen Auseinandersetzung die Polizei. Kurze Zeit später trafen die Beamten auf dem Freizeitgelände ein.

Als diese zur Kontrolle schreiten wollten, zog der Weinheimer ein Messer und bedrohte sie. Die Polizisten forderten ihn auf, seine Waffe niederzulegen – erfolglos. Sie setzten Pfefferspray gegen ihn ein – wieder ohne Erfolg. Einer der Beamten, ein 47-jähriger Polizeioberkommissar, zog schließlich seine Waffe und schoss den 34-Jährigen in den Oberkörper.

Der Vorfall sorgte für große Aufregung im benachbarten Schlosspark. Besucher hatten von alledem nichts mitbekommen. Das Einzige, was sie hörten, war ein Schuss, und was sie sahen, waren die Menschen, die aus Richtung des Exotenwaldes gerannt kamen – davon viele mit ihren Kindern.

Einige Straftaten begangen

Mittlerweile sind zwei Wochen vergangen. Der 34-Jährige befindet sich in einem körperlich stabilen Zustand: „Er wurde von den Ärzten aus der stationären Behandlung im Krankenhaus entlassen und befindet sich in einem psychiatrischen Krankenhaus in gerichtlich angeordneter einstweiliger Unterbringung“, erklärt Staatsanwalt Marc Schreiner. Auf Nachfrage gibt er bekannt, dass der Mann mehrfach strafrechtlich aufgefallen war – unter anderem wegen Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten.

Über den genauen Tathergang macht die Staatsanwaltschaft mit Blick auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben. „Auf der Grundlage der bislang gewonnenen Erkenntnisse und deren vorläufiger Würdigung haben sich aber bislang keine Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Schussabgabe ergeben.“ Jörg Lauenroth, Sprecher des Landeskriminalamts, erklärte im Gespräch, wann der polizeiliche Gebrauch der Dienstwaffe gerechtfertigt ist. Sie dürfe erst verwendet werden, wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel (etwa Pfefferspray) erfolglos angewandt worden sind. Laut Paragraf 67 des Polizeigesetzes ist der Schusswaffengebrauch etwa unzulässig, wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Das gilt nicht, falls er das einzige Mittel zur Abwehr einer Lebensgefahr ist.

„Es war sehr traumatisch“

Die Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft. „Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft mehrere Möglichkeiten – beispielsweise Anklage zu erheben, Strafbefehle zu erlassen oder das Verfahren einzustellen“, sagt der LKA-Beamte. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte es noch einige Monate dauern.

Der Schock nach dem Schuss wird eine Weile nachhallen. „Es war schon alles sehr traumatisch für mich und meine Tochter“, erzählt die Mutter, die die Polizei gerufen hatte, „und wir werden da noch einige Zeit dran zu arbeiten haben“.

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