Blaulicht

Unfall in Meckenheim: Autofahrerin missachtet Vorfahrt

Von 
Clemens Haucap
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Meckenheim.  

Eine 22-jährige Autofahrerin hat am Montagabend einen Unfall mit einem Linienbus in Meckenheim verursacht und wurde dabei schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, erlitt von den drei Fahrgästen im Bus eine 25-jährige Frau schwere Gesichtsverletzungen. Weitere Fahrgäste sowie der Busfahrer blieben unverletzt.

Die Autofahrerin war zuvor auf der Zuckerbirnengasse in Richtung Bahnhofstraße gefahren. Im Einmündungsbereich missachtete sie die Vorfahrt des Busses und bog rechts ein. Dort kollidierten die Fahrzeuge. 

Ein zufällig vorbeifahrender Notarzt leistete Erste Hilfe bei der 22-Jährigen, eine in der Nähe des Unfallorts wohnende Krankenschwester leitete Erste Hilfe bei der 25-jährigen Businsassin. Des Weiteren waren zwei Rettungsfahrzeuge, ein weiterer Notarzt, 28 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion vor Ort.

Aufgrund von Schaulustigen musste ein Sichtschutz aufgestellt werden, neun Menschen wurde ein Platzverweis erteilt.

Die Bahnhofstraße wurde infolge des Unfalls für 45 Minuten voll gesperrt. Das nicht mehr fahrtüchtige Fahrzeug der 22-Jährigen wurde abgeschleppt.

Die Polizei weist im Zusammenhang mit der vorgefundenen Konstellation, aber unabhängig von den Abläufen des konkreten, noch nicht abschließend bewerteten Unfalles allgemein darauf hin, dass das Recht der "Vorfahrt" über die gesamte Straßenbreite gilt. Somit reicht es auch nicht aus, beim Einbiegen nach rechts in eine übergeordnete Straße vorher nur nach links zu schauen im Wissen, dass man die Kurve "eng" nimmt. Denn es ist möglich, dass ein von rechts kommendes vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug berechtigt wg. Vorbeifahrens an geparkten Fahrzeugen o. ä. auf der "Gegenspur" fährt und mit einbiegenden Fahrzeugen kollidieren kann. Daher ist vor der Einfahrt in eine vorfahrtsberechtigte Straße der durchfahrende Verkehr immer in beide Richtungen zu prüfen.

 

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