Leiche bei Kaiserslauten gefunden

Tatvorwurf Totschlag - Wirt des Café Solo in Weisenheim am Berg auf der Flucht

Von 
Bernhard Zinke
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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat einen 64-jährigen Gastwirt aus Weisenheim am Berg wegen Totschlags angeklagt. © Klaus Venus

Frankenthal. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Anklage gegen einen 64-jährigen Mann aus Weisenheim am Berg (Kreis Bad Dürkheim) erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf Totschlag, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber dieser Redaktion bestätigte. Der Mann steht in dringendem Tatverdacht, am 18. Juni einen 41-jährigen Mitarbeiter erwürgt zu haben.

Was war geschehen?

Um die Tat zu vertuschen, legte er nach Erkenntnissen der Ermittler die Leiche an einer Straße zwischen Kaiserslautern-Einsiedlerhof und Rodenbach ab. Dort wurde der Tote am 19. Juni von Passanten entdeckt. Tatort war jedoch laut Ermittlern die Dachgeschosswohnung des Opfers in Weisenheim am Berg.

Der Tatverdächtige ist Betreiber des Cafés Solo in Weisenheim am Berg. Das 41-jährige Opfer, ein peruanischer Staatsbürger, war ein Mitarbeiter des Lokals. Dieser soll am Tattag betrunken zum Dienst erschienen und damit nicht arbeitsfähig gewesen sein, so die Erkenntnisse der Ermittler. Darüber soll sich ein Streit zwischen den beiden Männern entzündet haben, der schließlich in die Gewalttat in der Dachwohnung mündete.

Was der Tatverdächtige gegenüber Ermittern gesagt hat

Laut den Ermittlern soll der Tatverdächtige bei der Durchsuchung der Wohnung gegenüber den Polizeibeamten geäußert haben, „dass es doch nicht sein könne, dass man wegen des Todes eines Säufers so viel Wirbel veranstalte“, heißt es in einem Beschluss des Landgerichts Frankenthal. Dabei habe er eingeräumt, am Tattag Streit mit dem Mitarbeiter gehabt und diesen entlassen zu haben.

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Als die Polizei eine Woche später, am 27. Juni, erneut die Räumlichkeiten durchsuchte, war der 64-Jährige Miteigentümer des Cafés nicht mehr auffindbar. Nachdem seine Frau über den Sachverhalt aufgeklärt wurde, dass ihr Mann nun als Beschuldigter geführt werde, beauftragte dieser noch am selben Tag einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger.

Seitdem ist der Tatverdächtige auf der Flucht und wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass er sich in der Türkei aufhält. Der 64-Jährige ist in der Türkei geboren und hat Verbindungen dorthin. Er besitzt aber seit 1993 die deutsche Staatsbürgerschaft. Wahrscheinlich habe der Mann schon vor dem 27. Juni von den Ermittlungen gegen ihn erfahren und sich deshalb abgesetzt, so die Vermutung der Ermittler.

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Da der Beschuldigte deutscher Staatsbürger sei, stehe eine Auslieferung durch die türkischen Behörden derzeit nicht zur Debatte, zumal nicht bekannt sei, wo er sich aufhalte.

Wie die Staatsanwaltschaft jetzt vorgeht

Allerdings hat das Landgericht per Beschluss die Beschlagnahme des Vermögens angeordnet. Damit will es erreichen, dass dem Tatverdächtigen das Geld ausgeht und er zurück nach Deutschland kommt, um sich dem Verfahren zu stellen. Zu den Vermögenswerten gehört unter anderem das Café, das zur Hälfte dem 64-Jährigen gehört. Das Gericht hat keine Anhaltspunkte, dass der Mann erhebliches Vermögen im Ausland besitzen könnte.

Seinen Lebensunterhalt habe er wohl vor allem mit den Einkünften aus dem Café bestritten. „Insoweit ist die Beschlagnahme geeignet, beim Angeschuldigten eine finanzielle Notlage herbeizuführen, die ihn zu einer Rückkehr nach Deutschland bewegen könnte“, heißt es dazu im Beschluss, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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