Mannheim. Die Wohngeldreform soll am 1. Januar 2023 in der Bundesrepublik in Kraft treten. Wie die Stadt Mannheim mitteilte, soll sich damit der Kreis der Wohngeldberechtigten verdreifachen. Infolgedessen wird auch von einer Verdreifachung der Antragstellungen ausgegangen. Laut der Stadtverwaltung, werden nun die Serviceangebote rund um das Thema Wohngeld ab Januar erweitert.
Vereinfachter Antragsprozess
Den Antrag können Bürger unter www.mannheim.de/wohngeld herunterladen und das Wohngeld direkt online über das Serviceportal von Baden-Württemberg, www.service bw.de/wohngeldmannheim, beantragen. Weiterhin sind Antragsformulare in den Wohngeldstellen in R1, 12 und K1 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich. Die Wohngeldanträge und Unterlagen können in den Wohngeldstellen zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten auch persönlich abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeiten, die Unterlagen an wohngeld@mannheim.de zu mailen, postalisch an die Wohngeldstelle zu senden oder auch in R 1, 12 in den Briefkasten einzuwerfen.
In K1 wird somit ab dem 2. Januar eine weitere „Wohngeldstelle“ eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Wohngeldstelle in R 1, 12 steht vorrangig für Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, zur Verfügung. In R 1, 12 werden entsprechende Hinweisschilder angebracht. Geöffnet ist die Wohngeldstelle montags, mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von15 bis 17 Uhr. Das Servicetelefon ist unter den Telefonnummern (0621) 293 7839 und 293 7847 montags bis freitags von 9 bis 12Uhr und von montags bis mittwochs von 14 bis16 Uhr erreichbar.
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