Edenkoben

Sexualstraftat kommt vor Gericht: Verfahren gegen 62-Jährigen beginnt im März

Von 
Bernhard Zinke
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Symbolbild. © Volker Hartmann

Der 62-jährige Mann aus Neustadt, der am 11. September vergangenen Jahres eine zehnjährige Schülerin entführt und sexuell missbraucht haben soll, muss sich ab Anfang März vor Gericht verantworten. Das Landgericht Landau hat das Hauptverfahren eröffnet und die Termine festgesetzt, wie die Pressestelle des Gerichts am Dienstag mitteilte. Auftakt der Hauptverhandlung ist demnach am 1. März. Die 4. Große Strafkammer als Jugendschutzgericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-jährigen Mann aus Neustadt zur Last, dass er sich am 11. September 2023 in Edenkoben des 10-jährigen Mädchens bemächtigt und dieses sexuell missbraucht haben soll. Das Verfahren solle grundsätzlich öffentlich verhandelt werden, sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts auf Nachfrage dieser Redaktion. Es könne aber bestimmte Situationen geben, in denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde. Dies könne beispielsweise auch Teile der Anklageverlesung beinhalten. Die Kammer habe dazu aber noch nicht abschließend entschieden.

Diskussion im Landtag

Der Angeklagte war mehrfach verurteilt worden – auch wegen Sexualstraftaten. Die mutmaßlichen Taten des Angeklagten hatten die Menschen in der Region erzürnt und auch Diskussionen im rheinland-pfälzischen Landtag ausgelöst. Dort wurde beispielsweise bekannt, dass sich der Mann erfolgreich geweigert habe, eine elektronische Fußfessel anzulegen. Auch habe der Mann in seiner insgesamt zehnjährigen Haftzeit keine Bereitschaft zur Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen gezeigt.

Polizei und Staatsanwaltschaft Frankenthal sahen sich Vorwürfen ausgesetzt, warum sie den Täter nicht permanent überwacht hätten. Der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Andreas Sarter, versicherte im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages wie bei einer Pressekonferenz im Ludwigshafener Präsidium: Der Polizei sei das latente Gefährdungspotenzial des Mannes bewusst gewesen. Die Ermittler könnten aber nur nach konkreten Verdachtsmomenten handeln. Diese habe es nicht gegeben. Der 61-Jährige habe auch auf die Kontaktaufnahmen der Polizei nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Juli kooperativ reagiert. Aus seinem Verhalten sei nicht abzuleiten gewesen, dass eine Tat unmittelbar bevorstehe.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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