Afrikanische Schweinepest II

Schweinepest II führt zu Feuerwerkseinschränkungen an Silvester

Tierseuche wirkt sich in der Region teilweise auch auf die Regeln des Silvesterfeuerwerks aus

Von 
Bernhard Zinke und Stephen Wolf
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Feuerwerk: Der Lärm von Böllern und Raketen in der freier Natur könnte Wildschweine aufschrecken, die dann womöglich die Tierseuche weiterverbreiten. © Sina Schuldt/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Afrikanische Schweinepest beeinflusst das Silvesterfeuerwerk in Südhessen.
  • Die Bevölkerung soll außerhalb von Ortschaften auf Feuerwerk verzichten.
  • Im Rhein-Neckar-Kreis sind Feuerwerke im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erlaubt.

Rhein-Neckar. Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) rückt vor dem Jahreswechsel das Silvesterfeuerwerk in den Blick der Fachleute. So gibt es die Befürchtung, lautes Böllern und das Abfeuern von Raketen könnte die Wildschweine in Unruhe versetzen und auseinandertreiben. Aus diesem Grund appelliert die Hessische Landesregierung an die Bevölkerung in den ASP-Gebieten, von einem Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften abzusehen. Im Rhein-Neckar-Kreis dagegen gibt es dagegen keinerlei Einschränkungen mehr. Auch in Worms, wo das große Höhenfeuerwerk zum Backfischfest Anfang September wegen der Schweinepest noch ausfallen musste, darf wieder geballert werden. Die Stadt hat keine Regelungen getroffen, die das private Silvesterfeuerwerk einschränken.

Aufgeschreckte Wildschweine könnten das Virus weitertragen

Seit Sommer breitet sich die ASP vor allem in Südhessen aus. Allein im Kreis Bergstraße sprechen die Experten von einem „massiven Seuchengeschehen“. Insgesamt wurden seit dem ersten Fund eines infizierten Tiers im Juni bis Mitte Dezember 314 Schweine im Kreis Bergstraße positiv getestet, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf (Grüne) mitteilt.

Ihm zufolge gibt es zahlreiche Faktoren, die das Geschehen bei der Schweinepest beeinflussen. Als Verbreiter des Virus könnten etwa nicht angeleinte Hunde ein Faktor sein. Aber auch Füchse, Waschbären oder Vögel können zur Verbreitung beitragen. „Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Seuchengeschehen mit der Zeit ansteigt. Allerdings ist der Anstieg bei uns signifikant, was aber auch daran liegt, dass wir eines der größten Schwarzwildvorkommen in der Region beheimaten“, hebt Schimpf auf Anfrage hervor. Entsprechend streng sei daher die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Kreises. Innerhalb der sogenannten Schutzzone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch für die Jagd und die Landwirtschaft.

Innerhalb der Sperrzone II existiert ein Kerngebiet, das als die tatsächlich von der Seuche betroffene Zone gilt. Hier wird durch die Einschränkung forstwirtschaftlicher Arbeiten sowie der Jagd versucht, die Beunruhigung des Schwarzwildes und damit die Ausbreitung der Seuche zu bremsen. Zu dem Kerngebiet gehören ganz oder teilweise Biblis, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Einhausen, Bürstadt, Lorsch, Bensheim und Zwingenberg. Um die weitere Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern, wurden in den vergangenen Monaten etwa Elektro-Schutzzäune durch stabilere Maschendrahtzäune ersetzt.

Weil das Seuchengeschehen nach wie vor dynamisch ist, könnte der Verzicht auf Feuerwerk und Böllerlärm außerhalb geschlossener Ortschaften zur Eindämmung der Schweinepest beitragen, heißt es vom Umweltministerium in Wiesbaden. „So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen“, heißt es weiterhin. Zudem würden sich Wildschweine im Winter aufgrund des Nahrungsangebots und der Deckungsmöglichkeiten vor allem im Wald aufhalten. „Das Risiko einer Versprengung durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird daher als sehr gering eingeschätzt.“

Doch bestehe in ländlichen Gebieten außerhalb geschlossener Ortschaften eben ein Restrisiko für die Weitergabe. Ohnehin sehe das hessische Waldgesetz ein Feuerwerksverbot im Wald vor, außerdem im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Tatsächlich aber wird die Knallerei auf Feldwegen oder in abgelegenen Gebieten vielerorts noch als Kavaliersdelikt wahrgenommen. Freiwillig oder nicht – der Erste Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf weist auf die aktuelle Allgemeinverfügung hin. Demnach ist es ohnehin verboten, Feuerwerkskörper oder Böller außerhalb bebauter Ortslagen abzubrennen. „Diese Regelung hat weiterhin Bestand, da wir momentan ein massives Seuchengeschehen haben“, betont er.

Größere Einschränkungen für die Bevölkerung seien durch die Regelung nicht zu erwarten, bekräftigt Schimpf. In der Tat spielen sich laute Silvesterfeiern in der Regel ohnehin innerhalb von Ortschaften ab.

Dagegen Feuer frei im Rhein-Neckar-Kreis

Ganz anders dagegen bei den südlichen Nachbarn im Rhein-Neckar-Kreis. Dort hatte es im August in Hemsbach – also unmittelbar an der Grenze zum Kreis Bergstraße – lediglich einen einzigen Fall von Afrikanischer Schweinepest gegeben. Seitdem wurde trotz intensiver Suche kein weiteres infiziertes Wildschwein mehr gefunden. „Das zeigt, dass wir mit unseren Schutzmaßnahmen auf dem richtigen Weg bei der Bekämpfung dieser Tierseuche sind“, sagt Doreen Kuss, Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises. Und deshalb sei am 31. Dezember und 1. Januar überall im Landkreis das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen – erlaubt.

Damit es keine weitere Verbreitung der Tierseuche gibt, appelliert Kuss an die Spaziergänger vor allem im nördlichen Teil des Landkreises, Tore und Durchlässe in den Zäunen nach dem Passieren sofort wieder zu verschließen. Es gelte weiterhin, die Wildschweine nicht aus ihren Revieren zu vertreiben, um die Seuche nicht weiter zu verschleppen. Einige Durchlässe sollen zeitnah durch sogenannte Viehgitter ersetzt werden. Diese Metallverstrebungen auf dem Fußboden sind für Menschen und Fahrzeuge leicht passierbar, stellen für Wildtiere, auch für Tiere aber ein schwer zu überwindendes Hindernis dar.

Schweinepest

  • Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und meist tödlich endet.
  • Aktuell existieren keine Impfstoffe gegen die ASP.
  • Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier oder über verseuchte Gegenstände – wie Kleidung oder landwirtschaftliche Geräte – übertragen werden.
  • Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
  • In Hessen treten seit Juni Fälle von ASP auf. Kerngebiete sind aktuell die Landkreise Groß-Gerau und Bergstraße.
  • Im Rhein-Neckar-Kreis wurde nur ein einziges infiziertes Tier gefunden. Fundort war Hemsbach, nahe der Grenze zum Kreis Bergstraße. wol/bjz

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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