Bad Dürkheim/Berlin. Gut sechs Jahre nach der Sicherstellung von NS-Kunst in Bad Dürkheim haben sich der Bund und ein Privatmann auf die Verteilung der Werke geeinigt. Demnach gehen die Bronzeskulpturen „Schreitende Pferde“ des NS-Künstlers Josef Thorak an die Bundesrepublik, der Mann behält die übrigen Werke. „Mit dieser Einigung wurde der Rechtsstreit durch einen Vergleich einvernehmlich außergerichtlich beendet“, erklärten die Parteien am Montag in einer gemeinsamen Mitteilung, die von der Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbreitet wurde. Die „Schreitenden Pferde“, die einst vor Hitlers Neuer Reichskanzlei standen, sollen nun ausgestellt werden.
Diverse Prozesse geführt
Im Mai 2015 hatten Berliner Fahnder in einer Lagerhalle in der Kurstadt die NS-Kunst sichergestellt. Beide Parteien behaupteten, Eigentümer zu sein. Nach diversen Prozessen erhob die Bundesrepublik im Mai 2020 vor dem Landgericht Frankenthal Klage auf Herausgabe der Werke. Die Gegenstände, die lange in der DDR auf einem Kasernengelände lagerten, seien mit der Wiedervereinigung Bundeseigentum geworden, so ihr Argument. Der Privatmann erklärte hingegen laut Gericht, er habe die Werke 1989, also vor der Wiedervereinigung, von einem Metallhändler in Oranienburg bei Berlin „zulässigerweise“ erworben.
Neben den „Schreitenden Pferden“ hatte der Bund auch die Bronzeskulpturen „Der Künder“ und „Berufung“ von Arno Breker sowie „Galathea“ und „Olympia“ von Fritz Klimsch von dem Mann gefordert. Das Ziel sei, „eine kritische Auseinandersetzung mit der NS-Staatskunst, deren Entstehung und Instrumentalisierung innerhalb des NS-Systems und der NS-Ideologie zu ermöglichen“, so die BKM-Pressestelle bei der Klageerhebung. jar
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